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#1
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| Hallo, ich habe eine sehr wichtige Frage und ich hoffe hier kann mir Jemand helfen. Ich habe eine Beziehung mit einem Mann geführt, über einen sehr langen Zeitraum, bin dann schwanger geworden. Es überschlugen sich die Ereignisse und es stellte sich heraus das er ein Doppelleben geführt hat. Aus dem vermeintlichen Single mit gepflegter 2, 5 Zimmer Wohnung (die als Fakewohnung diente) wurde ein 3facher Familienvater mit noch nicht bezahltem Eigenheim. Es war bei uns alles geplant, gemeinsames Haus, Hochzeit, Kinder, wobei er es immer weiter hinausschob... Nun zu den Fakten: Ich bin also jetzt die schwangere EX - Geliebte, natürlich hat er sich aus finanziellen Gründen nicht von seiner Ehefru getrennt da sie enorm viel Unterhalt bekommen würde. So, er hat ein monatliches Einkommen als Beamter von ca 3600 Euro netto Dazu kommt Kindergeld für die 3 Kinder, also 4100 Euro... ausgehen kann man aber denke ich nur von seinem Netto-Gehalt..also 3600 Euro. Die Kinder sind 6,4 und 1 Jahr alt. Nichtbezahltes Eigenheim mit monatlicher Belastung von 1000 Euro. Dazu noch Unterhaltszahlungen für ein Kind aus früherer Ehe (wobei diese Zahlungen eventuell zuende sein könnten) Die Frage ist was steht mir, oder dem Kind zu? Bekommt das Kind überhaupt Unterhalt? Ich verzichte freiwillig auf Betreuungsunterhlt wenn ich etwas bekommen sollte... aber auf Unterhalrt fürs Kind kann ich nicht verzichten. Wieviel steht mir/dem Kind bei dem Nettogehalt zu und wie ist die Rangfolge, bekommt erst die Ehefrau wenn sie zusammen wohnen was, seine Kinder, wieviel muss da mindestens bleiben? Ich muss das wissen da ich Komplikationen in der SS habe und deswegen derzeit nicht mehr Vollzeit arbeiten kann, somit extreme finanzielle Einbußen habe. Bevor sein Doppelleben aufflog war es so besprochen das ich die Schwangerschaft weniger arbeite und erst danach wieder Vollzeit. Die Dinge haben sich nun geändert und ich muss mit meinem Geld irgendwie rechnen. Hoffe Jemand hat eine Antwort für mich. Liebe Grüße Janina Geändert von hexhex (31.07.2011 um 22:56 Uhr) |
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#2
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| Hallo hexhex, Natürlich steht deinem Kind Unterhalt vom KV zu. Alle Kinder stehen im gleichen Rang.D.h.erst sind die Kinder dran,dann die Mütter. Sollte der Mindestunterhalt nicht für alle Kinder gezahlt werden können(Mangelfall) dann wird der vorhandene Betrag auf die 5 Kinder aufgeteilt. Du solltest die Berechnung dem Jugendamt überlassen. lg edy |
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#3
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| für die Antwort, hatte gehofft mich nicht ans Jugendamt wenden zu müssen...aber scheinbar bleibt mir wohl keine andere Wahl..werde dann eine Beistandschaft einrichten und dann muss ja auch die Vaterschaftsfeststellung erfolgen. Und zur Not wird es auf Unterhaltsvorschuss drauf hinauslaufen, wobei das schon echt der Hammer wäre bei einem Beamten. Lg Janina |
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#4
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| Hallo Janina, Wovon wollt ihr (du + dein Kind) denn leben? Bei Inanspruchnahme staatlicher Gelder wirst du Kindesunterhalt + Betreuungsunterhalt fordern müssen. Und er wird bis zu seiner Leistungsfähigkeit zahlen müssen. lg edy |
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#5
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| arbeite selber,Vollzeit. Bin zur Zeit nur krankgeschrieben bzw habe ein Vollzeit-Beschäftigungsverbot. Nach der Geburt hätte ich natürlich hohe Kosten für eine Tagesmutter wenn ich direkt Vollzeit weiterarbeiten würde. Und wenn ich nur halbtags arbeite dann könnte es mit dem Geld knapp werden, obwohl ich nicht verschwenderisch bin. Staaliche Hilfe müsste ich nicht in Anspruch nehmen, aber da der werte Ex Geliebte natürlich nicht der Vater sein will muss ich die Vaterschaft feststellen lassen und wenn es vor Gericht landen sollte dann sieht es wohl etwas blöd aus wenn ich gerade so mit dem Geld hinkomme und auf Kindesunterhalt verzichte. Zumal dieses Kind ein Wunschkind war, also uns war der Zeitpunkt egal. Deswegen denke ich auch das er schon seinen Anteil für das Kind zahlen sollte. Für mich haben sich die Dinge sowieso schon geändert und aus mir eine alleinerziehende Mutter gemacht, schwer genug da wieder so zu arbeiten das es reicht. |
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#6
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| Hallo hexhex, Mache die Sache ordentlich,die Zeiten können sich auch mal ändern. Es ist eine lange Zeit bis ein Kind seine erste Ausbildung abgeschlossen hat. Wenn du dann meinst, du bekommst "etwas zu viel" vom KV, dann kannst du es ihm ja zurück geben. lg edy |
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#7
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| Hallo hexhex, lass dich auf alle Fälle beim Jugendamt beraten. Unterhalt muss gezahlt werden, wenn er das nicht übernehmen kann (zu wenig Einkommen) dann übernimmt das Jugedamt die Zahlung und wird in dann später in Regress nehmen. So eine Schweinerei............ |
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#8
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| inzwischen versucht er es zu ignorieren, bzw hat mir einen höheren Betrag angeboten damit ich eben "die Klappe halte", ausserdem denkt er, wenn seine Frau sich wirklich scheiden lässt - und das wird sie früher oder später tun, sie ist 29 und er 54 , das er dann immer noch einen Fuss in der Tür hat bei mir. Ich war inzwischen beim Jugendamt und habe eine Beistandschaft einrichten lassen, die kümmern sich nun um alles und wenn er nicht will wird er per Gericht zum Vaterschaftstest gezwungen... allerdings ist es meiner Meinung nach auch eine bodenlose Frechheit was er getan hat und dann - auch noch finanziell nicht geradestehen wollen... wie gesagt ich will ihn nicht ausnehmen aber ich finde ein wenig Beteiligung sollte schon sein und damit meine ich kein Schweigegeld!!!! |
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