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#1
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| Hallo, ich bin geschieden, mein Sohn ist 39 Jahre alt und muß nach einem schweren Schlaganfall dauerhaft in stationäre Pflege. Ich bin wohl unterhaltspflichtig? Welchen Selbstbehalt habe ich? Ich zahle Unterhalt an meine geschiedene Frau. Ändert sich da etwas? Wird der Unterhalt des Kindes vorrangig behandelt? Bin da ganz schön ratlos. Vieleicht kann mir jemand weiterhelfen. Vielen Dank - TakeFive |
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#2
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| Hallo, für den 39jährigen Sohn wirst Du wohl keinen Unterhalt leisten müssen. Hier tritt die Grundsicherung ein. Warum zahlst Du Unterhalt an die Ex-Frau? Wie lang war die Ehe? Kann sich die Frau nicht selber versorgen? LG chico |
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#3
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| Hallo Chico, danke für die schnelle Antwort. Ich denke, daß die bescheidenen Regelsätze der Grundsicherung + Pflegegeld Stufe III, die Kosten eines Pflegeheimes nicht abdecken werden. Sollte dies dann so sein - muß ich dann zahlen? Den Unterhalt für meine Ex-Frau muß ich zahlen, weil das Gericht der Ansicht war, daß sie aus gesundheitlichen Gründen nur einen halben Tag arbeiten kann. LG - TakeFive |
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#4
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| Hallo, Wenn das Kind volljährig ist, hat es ein Recht auf Grundsicherung, wenn die Eltern nicht mehr als 100.000 Euro an Ersparnissen haben. Danach kommt vielleicht eine Beitrag in Höhe von 26 Euro in Frage. Siehe hier: § 94 Abs. 2 SGB 12. Dort heißt es, dass der Anspruch einer volljährigen unterhaltsberechtigten Person, die behindert im Sinne von § 53 SGB 12 oder pflegebedürftig im Sinne von § 61 SGB 12 ist, wegen Leistungen nach dem 6. und 7. Kapitel SGB 12 nur in Höhe von bis zu 26 Euro, wegen Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB 12 nur in Höhe von bis zu 20 Euro monatlich auf den Sozialhilfeträger übergeht. Zitat:
LG chico |
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| pflegebedürftiges kind, volljähriges kind |
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