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#1
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| Hallo Allerseits! Ich habe da einmal ne Frage. Ich habe 4 Kinder.2 davon aus 1. Ehe leben bei meiner ExFrau ,die anderen beiden bei mir. 1 Kind davon ist mein leibliches Kind ,das zweite hat meine Frau mit in die Ehe gebracht und ich habe ihn adoptiert. Meine Ex Frau besitzt 2 Unterhaltstitel auf jeweils 100% der Regelsätze. Mein monatliches Nettoeinkommen liegt bei 2100€ und ich befinde mich derzeit in der Verbraucherinsolvenz. Meine Frau arbeitet nicht. Die kinder sind im Alter von 11,10,9 und 4. Nun meine Fragen: Wieviel Unterhalt muß ich zahlen? Bin ich meiner Frau gegenüber auch Unterhaltspflichtig? In wieweit wird die Miete herangezogen? Wäre Euch für möglichst ausführliche Antworten sehr dankbar. Geändert von Harburger1887 (30.09.2011 um 12:00 Uhr) |
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#2
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| Hallo Harburger1887, Mit dem adoptierten Kind bist du 4 Kindern unterhaltspflichtig. Die DT geht von 2 Kindern aus,deshalb wird hier heruntergestuft (niedrige Einkommensklasse,bis1501-1900€ ). Den Kindern bei deiner EX stehen 438€ zu. Zitat:
lg edy |
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#3
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| Zitat:
Das bedeutet also das ich in diesem Fall einen Selbstbehalt von ca. 1600€ habe und von diesem muß ich dann 4 Personen inkl. Miete usw ernähren? |
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#4
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| Hallo Harburger1887, Dein Selbstbehalt von 950€ deinen Kindern gegenüber ist gewahrt. Selbstbehalt ist der Betrag, der dir zum Leben bleiben muss. Ansonsten 1600€ für 4 Personen + 2 x Kindergeld+ evtl.Einkommen deiner Frau. lg edy |
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#5
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| Zitat:
das klingt ja schon fast vorwurfsvoll! |
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#6
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| Nein nein so war das nicht gemeint ,es war lediglich ne Frage ob dem wirklich so ist. |
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