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#1
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| Hallo, ich habe folgende Frage: Meine uneheliche Tochter befindet sich bei der mittlerweile getrennt lebenden Oma in Pflege. Das Familiengericht sprach ihr früher alle Rechte (Sorgerecht, Umgangsrecht etc.) zu. Die Gründe hierfür sind irrelevant. Vom Jugendamt aus muss ich nun monatlich einen Pflegekostenbeitrag zahlen. Nun meine Frage: Ist es rechtens, das die Kleine bei der Großmutter als Pflegekind eingestuft wird? Könnt ihr mir vielleicht einige Urteil/Links dazu Posten, da ich über Google nichts interessantes finde. 2. Frage: Gibt es in der Hinsicht irgendwelche Richtlinien für „Pflegeeltern“ wie z.B. Arbeiten zu gehen, Verheiratet zu sein wie bei richtigen Pflegeeltern? Zur Info: Nein, ich habe nicht irgendwelche Absichten, sondern interessiere mich stark dafür, weil in unserer Familie da die Meinungen auseinander gehen. |
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#2
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| Hallo Saschilys, wenn's ums finanzielle geht: Du wenn die Tochter nicht bei Vater oder Mutter wohnt, dann haben beide Elternteile Barunterhalt zu leisten. Hier in diesem Fall an die Oma. Zitat:
Sie haben oft viele Kinder von verschiedenen Eltern in ihrem Haus. Pflegeeltern ? Wikipedia lg edy l Geändert von edy (13.09.2011 um 22:30 Uhr) |
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