Familienrecht-heute.de




Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Betreuung, Vormundschaft, Pflegschaft > Vormundschaft - Pflegschaft

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 13.09.2011, 14:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.01.2010
Beiträge: 2
Standard Einfach Frage

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Meine uneheliche Tochter befindet sich bei der mittlerweile getrennt lebenden Oma in Pflege.
Das Familiengericht sprach ihr früher alle Rechte (Sorgerecht, Umgangsrecht etc.) zu.
Die Gründe hierfür sind irrelevant.

Vom Jugendamt aus muss ich nun monatlich einen Pflegekostenbeitrag zahlen.

Nun meine Frage:

Ist es rechtens, das die Kleine bei der Großmutter als Pflegekind eingestuft wird?
Könnt ihr mir vielleicht einige Urteil/Links dazu Posten, da ich über Google nichts interessantes finde.

2. Frage:

Gibt es in der Hinsicht irgendwelche Richtlinien für „Pflegeeltern“ wie z.B. Arbeiten zu gehen, Verheiratet zu sein wie bei richtigen Pflegeeltern?


Zur Info:

Nein, ich habe nicht irgendwelche Absichten, sondern interessiere mich stark dafür, weil in unserer Familie da die Meinungen auseinander gehen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 13.09.2011, 22:28
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 706
Standard

Hallo Saschilys,

wenn's ums finanzielle geht:


Du wenn die Tochter nicht bei Vater oder Mutter wohnt, dann haben
beide Elternteile Barunterhalt zu leisten.

Hier in diesem Fall an die Oma.

Zitat:
Gibt es in der Hinsicht irgendwelche Richtlinien für „Pflegeeltern“ wie z.B. Arbeiten zu gehen, Verheiratet zu sein wie bei richtigen Pflegeeltern?
Ich denke "Pflegeeltern!" arbeiten durch Pflege.

Sie haben oft viele Kinder von verschiedenen Eltern in ihrem Haus.

Pflegeeltern ? Wikipedia

lg
edy




l

Geändert von edy (13.09.2011 um 22:30 Uhr)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:57 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.0
familienrecht-heute.de