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#1
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| Hallo, gibt es heute auch noch eine Vormundschaft für Volljährige? Oder gibt es nur doch das Rechtsinstitut der Betreuung? Ich habe gehört, dass es auch heute noch so was wie Entmündigung gibt. Danke, Elke |
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#2
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| Hallo Elke, für Volljährige gibt es keine Vormundschaft mehr. Das ist abgeschaft worden und durch die gesetzliche Betreuung ersetzt worden. Minderjährige können aber weiter unter einer Vormundschaft stehen. Eine Entmündigung gibt es auch nicht mehr, denn das war ja mit der Vormundschaft verknüpft. Umgangssprachlich hat sich aber Vormundschaft und Entmündigung gehalten. Bei einer Betreuung kann ein sog. Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden - vom Amtsgericht. Dann kann der Betreute nur noch mit Einwilligung seines Betreuers handeln. Das kommt dann einer ehemaligen Entmündigung nahe. Gruss Volker |
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#3
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| Hallo, Volker hat Recht. Es gibt keine Vormundschaft für Volljährige mehr. Eine umfassende Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt kommt einer solchen aber nahe. So etwas gibt es aber nur noch in seltenen Ausnahmefällen. Eine Betreuung wird immer nur für die Bereiche des Lebens eingerichtet, in denen der Betroffene seine Angelegenheiten nicht alleine regeln kann. |
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| Stichworte |
| betreuung, entmündigung, vormundschaft |
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