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#1
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| Hallo, ein Bekannter hat mir erzählt, dass es nun seit kurzem kein Vormundschaftsgericht mehr gibt. Stimmt das? Was ist an seine Stelle getreten? Danke, Mira |
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#2
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| Hallo, ja, das Vormundschaftsgerichts gibt es seit Inkrafttreten des FamFG nicht mehr. Es ist in Betreuungsgericht umgetauft worden. Es handelt sich dabei weiterhin um das Amtsgericht. Auch die Aufgaben sind gleich geblieben. LG |
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| Stichworte |
| betreuungsgericht, familiengericht, vormundschaftsgericht |
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