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#1
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| Liebe Forenmitglieder, ich versuche heute einmal ein wenig Klarheit über dieses Forum zu bekommen, denn unsere Verhältnisse sind so kompliziert, dass selbst Anwälte da kaum noch durchblicken... ![]() Wir haben vor ca. 11 Jahren geheiratet. Ich habe eine Tochter mit in die Ehe gebracht (heute 18 und in Lehre) für die ich aber nie Unterhalt vom leiblichen Vater bekommen habe. Er hat 2 Töchter mit in die Ehe gebracht ( heute 27 und 30 und beide Beamte) die schon älter waren, für die er aber auch nie Unterhalt bekommen hat, weil er zu viel verdient und seine Exfrau kein Einkommen hat/hatte. Seine Kinder habe ich praktisch mit finanziert, für meine Tochter musste ich immer alleine aufkommen, da er den Großteil seines Geldes behält. Ich habe einen kleinen Laden mit im Haus meines Mannes und zahle dafür eine kleine Miete. Das macht mich sehr abhängig ist aber heute kaum mehr veränderbar. Meine Versuche, eine Anstellung zu bekommen sind alle gescheitert. Mein Mann hat eine GmbH und zahlt sich selber sein Gehalt aus. Würde ich nun ausziehen aus dem Haus meines Mannes, müsste ich Mieten für mich und mein Geschäft aufbringen, was vollkommen unmöglich ist, da ich seit einer schweren Erkrankung auch weniger arbeiten kann. Dazu kommt noch, dass ich meinen gesamten Kundenstamm verlieren würde, würde ich aus der Gegend wegziehen, was sich so auch garantiert nie wieder aufbauen lässt. Ich wäre also von heute auf morgen nahezu auf Harz-Niveau. Vom Einkommen her ist es so, dass mein Mann ungefähr 5-6 mal soviel verdient, wie ich, er aber schon anläuten liess, dass er sich sein Gehalt entsprechend kürzen wird, sollte ich ausziehen, damit er keinen Unterhalt bezahlen muss. Er könne das Geld ja auch in der GmbH lassen, bis ich unter der Erde liege oder über dritte Personen "umleiten". Was habe ich für Möglichkeiten, um meinem Gefängnis zu entkommen und am Ende nicht ganz mittellos da zu stehen? Wir haben eine Zugewinngemeinschaft, mein Mann hat jedoch all die Jahre darauf geachtet, immer Schulden zu machen und Guthaben in mir unbekannte Regionen verschwinden zu lassen. Jahrelang hat er dieses Gefängnis um mich herum aufgebaut. Ich habe es immer mit "Sicherheit" verwechselt. Aber er hat wohl von Anfang an schon weiter gedacht. Ich habe ja erst in der Ehe erfahren, dass er hochgradig suchtabhängig ist... Meiner Tochter zuliebe habe ich es so lange ausgehalten... |
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#2
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| Hi, wie ihr euer Geld während der Ehe aufgeteilt habt, das interessiert für die Zukunft nicht. Nur, mir fällt etwas auf. Wenn du einerseits Miete zahlen konntest, ausserdem insgesamt drei Kinder mit durchbringen konntest, dann kann dein Verdienst so minimal ja nicht gewesen sein. Irgendwie klafft da was. Auch jetzt: wenn der Mann 5-6 mal soviel wie du verdienst, du nur minimal verdiest (z.B. 300 € im Monat), dann wäre der Verdienst des Mannes ja auch nicht so sexy. Dann schreibst Du von Kundenstamm, nicht von einigen Kunden, auch das spricht gegen den Mini-Verdienst. Über das solltest du mal nachdenken. Während der Zeit der Trennung ist er dir sicherlich zur Zahlung von Trennungsunterhalt verpflichtet. Danach wohl eher nicht, wenn, dann nur für eine kurze Zeit. Denn du kannst dich alleine versorgen, keine gemeinsamen kleinen Kinder, du warst auch immer berufstätig, und so wahnsinnig lang hat ja die Ehe auch nicht gedauert. Du brauchst ohnehin einen Anwalt für die Scheidung. Ich würde mir ganz schnell einen nehmen, damit bereits am Anfang die Weichen richtig gestellt werden. Herzlichst TK |
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#3
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| Hi TK, einige Dinge muss ich noch klären: 1. Es handelt sich bei meinem Laden um ein Geschäft, dass sich so nicht noch einmal aufbauen lässt. Das ist eine Tatsache, auch wenn ich darauf nicht näher eingehen kann. Ich bin absolut standortgebunden! 2. Ich verdiene im Jahr so um die 20.000 Euronen, nicht 300 im Monat. Je nach Geschäftslage mal bisschen mehr oder weniger. Mein Mann verdient 4-5 mal mehr und müsste noch nicht mal Unterhalt bezahlen, sollte ich keine Anstellung mehr finden. Aufgrund entsprechendem Alter und Krankheit.... Wir leben anscheinend tatsächlich in einer Gesellschaft, wo Leute, die hohe Gehälter beziehen keinerlei Unterhalt bezahlen müssen, auch wenn die Ex-Ehepartner nach der Scheidung auf der Strasse stehen und nichts mehr haben... Der Staat bürdet diese Lasten lieber dem Steuerzahler auf, anstatt die Ex-Partner zur Kasse zu bitten... Recht unlogisch, finde ich aber wohl die Regel. Daran sich neu zu verheiraten, damit neue Steuerzahler produziert werden, denken die wirklich Wohlhabenden übrigens selten. Sie suchen sich bestenfalls ein neues Steuerspaarmodell! Ich habe übrigens indirekt auch die Gelder für die extrem teueren Studienjahre seiner Töchter mit finanziert und für meine Tochter muss ich nun selbst aufkommen... Die Anwälte, die ich konsultiert habe, haben bereits im Vorfeld das Handtuch geworfen, da sie noch nicht mal ansatzweise erahnen konnten, was da auf mich zu kommt... Grund hierfür ist die äußerst klevere Vorgehensweise: Gelder auf die Seite schaffen und immer neue Schulden machen (anscheinend kein Problem, hat man das entsprechende Gehalt), Immobilien einfach ein wenig verwahrlosen lassen...So kommt man am Ende mit 0 raus und die Beweispflicht, wo die Gelder abgeblieben sind,liegt bei mir und kann natürlich nicht erbracht werden. Geändert von Katzenmama (10.02.2012 um 14:50 Uhr) |
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#4
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| Hi, dem Himmel sei Dank nicht 3000 € im Jahr, die du umsetzt/verdienst (was denn nun?), sondern etwas mehr. So, nun mach mir mal klar, warum die Berufstätigkeit nur in diesem Haus geht. Nicht ein Haus weiter, nicht 10 Häuser weiter, sondern nur in diesem einen Haus. Erschließt sich mir nicht. Vielleicht ist ja auch eine Einigung dahingehend möglich, dass du das Geschäft in dem Haus beläßt, ist doch alles Verhandlungsmasse. Nochmals, für das, was du falsch oder richtig in der Vergangenheit gemacht hast, da kann es keinen Ausgleich geben. Das ist dein Problem. Für die Zeit der Trennung bis zur Scheidung bzw. der Rechtskraft der Scheidung würdest du Trennungsunterhalt bekommen. Aber danach .... du kannst doch für dich selbst sorgen. Die Zeiten "einmal Arztfrau, immer Arztfrau" sind lange vorbei. Was gemeinsam in der Ehe erwirtschaftet wurde, das ist eine Frage des Zugewinns. Davon steht dir die Hälfte zu. Jetzt etwas klarer geworden? Herzlichst TK |
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#5
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| Hi TK, vielen Dank für deine Antworten! Ich kann hier in einem öffentlichen Forum leider nicht weiter ins Detail gehen.... LG Katzenmama |
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#6
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| Hallo Katzenmama, mir ist eine wichtige Sache überhaupt nicht klar geworden. Wie kann es sein, dass mein Partner das vier fache meines Einkommens hat, und es dennoch schafft, mir seine eigenen Zahlungsverpflichtungen aufzubürden?! Wie ist das bitte in der Praxis abgelaufen? Habt ihr getrennte Konten oder ein gemeinsames gehabt? Ob man zur Unterhaltspflicht herangezogen wird ist natürlich nicht abhängig von einem hohen oder niedrigem Einkommen. Sondern von der juristischen Sachlage. |
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#7
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| Hallo Katzenmama , Die Frage ist.wie weit würde dein Mann wirklich gehen? Zitat:
Wie hat sich die Firma entwickelt? Früherer Wert/heutiger Wert? Du hast ein Recht auf einen Zugewinnausgleich (wenn die FA.nicht vom Zugewinn ausgeschlossen wurde). lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#8
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| Die Frage, warum sie was in der Ehe bezahlt hat, die muß sie sich selbst stellen. Das ist doch keine juristische Frage. Und die Angaben zur GmbH sind ja mehr als vage. Wie ist die Struktur der Gesellschaft (wer sind die Gesellschafter), schreibt sie hier von Umsatz, vom Geschäftsführergehalt, von der Auskehrung des Gewinnes nach Ende des Geschäftsjahres, oder von was? Es gibt Steuererklärungen. Daraus und aus den Steuerbescheiden geht doch einiges hervor. Herzlichst TK |
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#9
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| Zitat:
stimmt! Deshalb hatte ich mich diesbezüglich auch in einem separaten Absatz rein auf die Unterhaltspflicht bezogen! Die Sache mit den Ausgaben hat mich, getrennt davon, interessiert. Du tust allzu gerne alle Aussagen eines Beitrags inhaltlich zusammenwürfeln, oder? Egal ob da Absätze eingehalten werden oder anderes gefragt wurde?! Zitat:
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#10
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| Hi, und in Ergänzung: evtl. wären zum monatlichen Nettoeinkommen noch Steuerrückerstattungen und eben regelmäßiges Einkommen aus Gesellschaftsanteilen zu addieren. Und dann könnte man rechnen. Und für den Trennungsunterhalt wäre einerlei, was er mit dem Geld macht bzw. in der Vergangenheit gemacht hat. Das wäre eine Frage des Zugewinns. Herzlichst TK |
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