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  #1  
Alt 20.10.2010, 18:46
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Beiträge: 3
Standard Ab wann zählt Bafög zum negativen Anfangsvermögen bei der Zugewinnberechnung

Hallo,

ich bin hartz4-Empfängerin und habe 2 kinder. mein nochmann beantragt zugewinnausgleich. ich habe vor der heirat bafögschulden gehabt in höhe von 10.000 €. der brief über die genaue auflistung der zurückzahlung kam während der ehe. zurückbezahlen mußte ich nur ca. 2000,- €, der rest wurde über meine kinderbetreuung erlassen. jetzt muß ich schon 7000,- € zahlen, weil seine eltern ihm ein darlehen gewährt haben. wenn die bafögschulden auch noch angerechnet werden, zahle ich 12.000,- €. wer kann mir sagen, ab wann die bafögschulden als schulden gelten.
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  #2  
Alt 20.10.2010, 21:34
edy edy ist offline
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Beiträge: 706
Standard

Hallo wirbel,

Warum musst du zahlen?

Wie hoch ist denn dein Zugewinn?

lg
edy
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  #3  
Alt 20.10.2010, 22:08
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Beiträge: 3
Standard zugewinn

hallo eddy,

ich bekomme keinen zugewinn, weil er ein darlehen von seinen eltern bekommen hat und somit schulden hat.

lg wirbel
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  #4  
Alt 21.10.2010, 01:07
edy edy ist offline
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Beiträge: 706
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Hallo wirbel,

Das hat m.E. aber nichts mit dem Zugewinnausgleich zu tun.

Wenn am Ende nichts mehr vorhanden ist kann auch nicht ausgeglichen
werden.

Darlehen wäre von beiden zurück zu zahlen,wenn beide einen Vertrag
unterschrieben haben.

lg
edy
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  #5  
Alt 21.10.2010, 18:30
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Registriert seit: 20.10.2010
Beiträge: 3
Standard Zugewinn

hallo edy,

wegen dem darlehen hat er am ende schulden und ich habe wegen dem bafög am anfang schulden. das heißt er steht schlechter da und ich muß zugewinnausgleich bezahlen. aber meine frage war, ab wann bafögschulden rein rechtlich als schulden zählen, gleich zu beginn, oder wenn der rückzahlungsbrief da ist.

lg wirbel
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