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Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 15.08.2010, 01:17
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Standard Abfindung - Wann muß die geteilt werden?

Hallo,

ich beabsichtige die Firma zuwechseln und kann durch günstige Umstände eine Abfindung in nicht unbeträchlicher Höhe mit nehmen.

Meine Frage ist nun, hat meine "noch" Frau ein Anrecht auf einen Teil der Abfindung und wenn ja in welcher Höhe wenn wir getrennt leben?

Oder was muss mann machen, das Sie ersteinmal nichts bekommt?

Ich will Ihr ja was abgeben, so ist es ja nicht, doch ich sehe nicht ein, das Sie die hälfte bekommt.

Achso, haben Unterhaltspflichtige Kinder eigentlich dabei auch einen Anspruch auf einen Teil der Abfindung?
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  #2  
Alt 15.08.2010, 08:48
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Abfindung
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  #3  
Alt 15.08.2010, 12:18
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Hallo Coldplay,

danke für den link, aber das ist ja so juristisch, da steige ich nicht durch.
Gibt das irgendwie auch in einer für die Mehrheit verständlichen Form, vielleicht mit einigen Beispielen.
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  #4  
Alt 15.08.2010, 12:41
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guten morgen,

hab es ehrlich gesagt, auch nicht gepeilt. sonst hätte ich anstatt den link zu posten, es kurz mit meinen eigenen worten erklärt. hatte aber heute früh auch noch nicht die gelegenheit, dass mal intensiv zu lesen. seit gestern haben wir "kinderparty" im haus. bedeutet, es toben hier 7 kinder rum.

den gestrigen tag habe ich komplett auf dem nürburgring genossen, so konnte ich diesem zirkus entgehen. aber heute früh war eben kein vorbeikommen.

man kann auch mal nach verständlicheren seiten googlen, der link war schon übelstes fachchinesich!


EDIT:
also bei yahoo hat jemand geschrieben das die abfindung wie jedes andere einkommen zu berücksichtigen ist. und falls du dies nicht angeben magst, könnte dir im rahmen der nächsten finanziellen darlegung in form deiner einkommensteuererklärung eine ordentliche nachzahlung blühen!
diese antwort kam von jemandem, der angeblich selbiges erlebte!

Geändert von Coldplay (15.08.2010 um 13:04 Uhr) Grund: neue erkenntnisse
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  #5  
Alt 15.08.2010, 15:30
edy edy ist offline
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Beiträge: 706
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Hallo Charlie ,

Ich nehme an das du Trennungsunterhalt/ und oder KU zahlst?

Der Unterhaltsbetrag ist von deinem Netto abhängig.

Wenn die Abfindung angemessen auf Monate verteilt wird,dann erhöht
sich für diese Monate rein rechnerisch dein "Nettoeinkommen".

Folge der Unterhalt steigt.

lg
edy
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