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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 31.12.2011, 14:13
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Standard Anspurch auf Nebeneinkommen bei Scheidung oder Trennung

Nach über 30 Jahren Ehe (ich habe meinen Beruf vor 30 Jahren aufgegeben und war Vollzeit mit dem Haushalt und dem Aufbringen unserer Kinder beschäftigt; aus der Ehe sind 3 Kinder hervorgegangen, welche bereits Volljährig sind), hatte mein Mann die Trennung beantragt, welche vor mehreren Jahren erfolgt ist.
Mein Mann ist Beamter und hatte mir 50% seines Grundgehaltes zugemessen. Allerdings besteht der Grossteil seines Gehaltes aus seinem Nebeneinkommen aus gutachterlicher Tätigkeit. Er verweigerte mir einen Anteil daran (oder stellte nur einen sehr geringen Anteil in Aussicht). Er sagte, dass wenn ich einen Anspruch auf dieses Nebeneinkommen stellte, würde er die Scheidung einreichen. Ausserdem steht in dem Trennungsvertrag, dass ein sehr geringer Anteil an dem Nebeneinkommen nur bis zur Pensionierung gezahlt wir, obwohl mein Mann die gutachterliche Tätigkeit auch nach der Pensionierung fortsetzen wird und dies der Grossteil seines Einkommens nach der Pensionierung sein wird.
Ich habe den Trennungsvertrag unter hohem Druck von Seiten meines Mannes unterschrieben in der Hoffnung auf Besserung der Beziehung und um de Scheidung zu vermeiden. Allerdings stellte es sich heraus, dass mein Mann eine Beziehung mit einer anderen Frau zu diesem Zeitpunkt und bis heute verheimlichte, mit der er jetzt zusammenlebt.

Folgende Fragen:
1. Hätte ich einen Anspruch auf dieses Nebeneinkommen gehabt (und auf welchen Anteil)?
2. Hätte ich normalerweise auch Anspruch darauf nach der Pensionierung?
3. Da der Trennungsvertrag unter falschen Tatsachen und grossem Druck entstanden ist, kann ich diesen jetzt anfechten?
4. Falls ich jetzt die Scheidung einreichen würde, hätte ich dann Anspruch auf einen Teil des Nebeneinkommens, oder verhindert der unterschriebene Trennungsvertrag, dass ich irgendwelche Ansprüche auf das Nebeneinkommen stellen kann, auf welche ich in diesem Vertrag verzichtet hatte?
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  #2  
Alt 18.01.2012, 12:09
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zu 3.

Anfechten kann man Alles Die Frage ist halt, ob du Beweise für deine Aussage hast? Kann man irgendwie belegen, dass dein Mann schon längere Zeit eine andere Frau hat?
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  #3  
Alt 18.01.2012, 17:41
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Registriert seit: 14.01.2012
Beiträge: 165
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Hallo,

und was hat das mit der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zu tun? Richtig, gar nichts. Ob der Mann jemand hat oder nicht, das ist seit 1976 wirklich einerlei. Da wurde nämlich vom Verschuldens- aufs Zerrüttungsprinzip umgestellt.

Die TE hat in vielen Foren gefragt. Wohl nie die Antwort bekommen, die sie wollte.

Fakt ist, dass sie einen Vertrag unterzeichnet hat. Fakt ist weiterhin, dass sie mehr Unterhalt bekommen hatte, als ihr nach dem Gesetz zusteht. Fakt ist, dass die Zahlungen nicht von einer eigenen Berufstätigkeit abhängig gemacht wurden. Und im Gegenzug für mehr Unterhalt und diese Unabhängigkeit behielt der Mann also sein Nebeneinkommen. Was ist da unfair dran?

Herzlichst

TK
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  #4  
Alt 18.01.2012, 23:21
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Registriert seit: 25.11.2011
Beiträge: 17
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Hallo,

hinsichtlich der Nebentätigkeit und der Ausgleichszahlungen läuft der Zugewinnausgleich ganz normal: aus Anfangsvermögen und Endvermögen berechnet sich der Zugewinn ( s. auch Zugewinnausgleich wenn beide Ehegatten leben (Berechnung) | Recht-Finanzen ). Diese Tätigkeiten sind mit Sicherheit auch umfasst.

Allerdings nützt einem das alles nicht, wenn man wirksam darauf verzichtet hat. Hat der Notar denn keine hilfreichen Hinweise gegeben? Er muss einen Teil schon darauf aufmerksam machen, wenn er übermäßig schlecht weg kommt bei diesem Vertrag.

Eine Anfechtung des Vertrages könnte (innerhalb bestimmter Fristen!!) wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommen (§123 BGB). Dazu muss Ihr Mann Sie ordentlich gelinkt haben bei dem Vertrag. Eine verschwiegene Affäre reicht dazu wohl nicht. Aber wenn er Sie massiv unter Druck gesetzt hat, dann liegt nahe, dass er einiges verheimlichen wollte oder falsch dargestellt hat.

Damit stellt sich ein Beweisproblem. Das Vernünftigste wäre wohl Sie betrauen einen Anwalt mit den ganzen Details (insbesondere dem Trennungsvertrag). Profis sehen dann schneller, ob etwas zu machen ist oder nicht.

LG
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  #5  
Alt 19.01.2012, 08:48
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Lieber Gecko,

es geht hier doch gar nicht um Zugewinnausgleich, sondern um laufenden Unterhalt. Und da ist die Frau besser gestellt worden, als gesetzlich vorgesehen, indem ihr, unabhängig vom Nebenverdienst des Mannes vom Gehalt deutlich mehr zugesprochen worden ist. Im Gegenzug behält er eben mehr vom Nebenverdienst. Außerdem konnte sie auch soviel verdienen, wie sie wollte. Also ein Nachgeben auf beiden Seiten, die klassische Vergleichssituation.

Abgesehen davon sind die Motive der Frau juristisch gesehen doch völlig uninteressant. Ein Motivirrtum spielt nun mal nur im Erbrecht eine Rolle.

Herzlichst

TK
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  #6  
Alt 23.01.2012, 12:02
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Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 3
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Eventuell hast du noch die Chance auf eine Witwenrente

Oh nein, dass sind sehr böse Gedanken! Also bitte nur als Scherz ansehen!

timekeeper hat schon Recht, im Grunde wurdest du besser gestellt als nötig! Nur wieso und unter welchen Voraussetzungen dies geschehen ist, könnte geklärt werden!

Ich meinte auch nur, dass man wohl den Trennungsvertrag anfechten könnte! Was einem dies allerdings bringt, wenn der Vertrag als nichtig erkannt wird, muss ein Anwalt erklären!

Wurde der Vertrag aufgrund falscher Tatsachen unterschrieben, da kann man sein Recht einstreiten! Es hört sich ja auch so an, dass Sie nur besser gestellt wurde, als vorgesehen, um einen möglichen, noch höheren, Anspruch abzuwenden! Allerdings, sollte sich den Vorfall wirklich vorher ein Anwalt anschauen!

Da sich aosstudy aber schon seit einer Weile nicht mehr gemeldet hat, scheint sich der Vorfall erledigt zu haben!
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