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Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 01.02.2011, 07:37
fen fen ist offline
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Standard Auflösung Lebensversicherung & Verkauf Auto während Trennungsjahr

Hallo zusammen,

meine Frau hat mich vor wenigen Wochen mit unserem 8 Monate alten Sohn verlassen, d.h. wir befinden uns am Anfang unseres Trennungsjahres.

Das Problem ist, dass beide Autos (ca. 1.500 EUR & 5.000 EUR) und beide Kapitallebensversicherungen (je ca. 2.500 EUR) auf ihren Namen laufen. Das heißt in Summe ca. 11.500 EUR. Jetzt hat sie mir über ihren Anwalt mitteilen lassen, dass sie mir großzügigerweise ein Auto und eine Kapitallebensversicherung zum Verkauf anbietet.

Geht das so einfach? Bzw. wenn sie nun beide LVs auflöst und das eine Auto verkauft, ist das Vermögen ja weg. Bedeutet das dann für mich, dass bei der Scheidung das Nachsehen habe???

Bin für jeden Rat dankbar.

Im Voraus vielen Dank.

Gruß
fen
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  #2  
Alt 01.02.2011, 08:56
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guten morgen,

das ist ja wirklich ein toller jahresanfang für dich...

Zitat:
Zitat von fen Beitrag anzeigen
Das Problem ist, dass beide Autos (ca. 1.500 EUR & 5.000 EUR) und beide Kapitallebensversicherungen (je ca. 2.500 EUR) auf ihren Namen laufen. Jetzt hat sie mir über ihren Anwalt mitteilen lassen, dass sie mir großzügigerweise ein Auto und eine Kapitallebensversicherung zum Verkauf anbietet.
eine kurze rückfrage bezüglich der autos sei mir gestattet:
ist nicht mindestens 1 auto von dir gekauft und bezahlt worden?
wer hat die KFZ-briefe?
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  #3  
Alt 01.02.2011, 09:16
fen fen ist offline
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Hallo,

Leider laufen beide Kaufverträge auf sie und sie hat sich beide Fahrzeugscheine geholt, als sie das Haus ausgeräumt hat...
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  #4  
Alt 01.02.2011, 12:46
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also hat sie auch beide bezahlt? falls nicht, komische vorgehensweise bei euch...

nichtsdestotrotz: die autos gehören zum zugewinnausgleich, falls ihr vertragleich keine gütertrennung vereinbart habt und die fahrzeuge während der ehezeit angeschafft wurden. je nachdem welche sonstigen vermögensgegenstände vorhanden sind, müsste man dir eines der beiden autos (benutzung oder wertausgleich) ohnehin überlassen.

Geändert von Coldplay (01.02.2011 um 12:58 Uhr)
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  #5  
Alt 01.02.2011, 13:22
fen fen ist offline
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wir haben kein Vertrag über Gütertrennung geschlossen und bezahlt haben wir das Auto von unserem gemeinsamen Konto. Sie steht einfach nur im Kaufvertrag und in der Versicherung - wie gesagt, bezahlt zusammen. Gekauft während der Ehe.

Ihr Anwalt hat argumentiert, dass die Autos und die LVs zum Vermögen gehören würden und deshalb sich in ihrem Besitz befinden würden.

Wie schon geschrieben: die eine Lebensversicherung (Versicherungsnehmer meine Frau, versicherte Person ich) soll ich ihr ebenfalls aus diesem Grund abkaufen...

Nur habe ich das Problem, dass selbst wenn ich das Auto kaufen würde, dann würde ich es ja bei der Scheidung als Vermögen haben und nochmals gegen ihr Vermögen gegenrechnen müssen. Das heißt es würde zweimal berechnet.
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  #6  
Alt 01.02.2011, 15:28
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Zitat:
Zitat von fen Beitrag anzeigen
Ihr Anwalt hat argumentiert, dass die Autos und die LVs zum Vermögen gehören würden und deshalb sich in ihrem Besitz befinden würden.
ja, die autos gehören zum vermögen! aber nicht zu IHREM, sondern EUREM gemeinsamen ehevermögen!
der gegnerische anwalt argumentiert gerne unlogisch und absurd wie es scheint! solchen dingen kann man mit einem ordentlichen fachanwalt für familienrecht beikommen. letzteren solltest du dir also unbedingt zulegen!
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  #7  
Alt 01.02.2011, 16:25
fen fen ist offline
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hallo,

ich muss mich etwas in meinen Ausführungen korrigieren (habe jetzt zu Hause nochmals den Brief vom gegnerischen Anwalt herausgeholt):

er schreibt: "...ein Pkw ist grundsätzlich kein Haushaltsgegenstand. Nur bei einem Haushaltsgegenstand könnte man die Auffassung vertreten das ein Pkw unjuristisch gesprochen beiden Eheleuten gehört und ein Ehegatte gegebenenfalls nach Trennung Anspruch auf Nutzung dieses Pkw hat..."

Er verweist auf folgendes Urteil: Handbuch des Fachanwaltes Familienrecht, Seite 1025, Randnummer 100 ff. m. w. N., insbesondere Entscheidung BGH, FamRZ 1991, 43.


Sind damit eure Ausführungen ungültig? Ich hoffe nicht!

Hab jetzt eine Familienanwältin eingeschaltet und habe morgen einen Termin. Hoffe diese ist genauso gut wie dieses Forum und seine User.

Nochmals vielen Dank für die super Hilfe hier!!!

Gruß
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  #8  
Alt 01.02.2011, 17:13
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naja, das war nur meine persönliche einschätzung. du hast diesbezüglich noch keinen krieg gewonnen. ich bitte um feedback, welche einschätzung deine anwältin vertritt. (außerdem sind die autos mitunter nur ein kleiner teil eurer kompletten scheidung!)

haupttenor meiner aussage ist, dass die autos vom gemeinsamen ehekonto angeschafft wurden und diese demnach auch euch beiden gehören. egal, wer das auto letztendlich angemeldet hat.
...mir mein eigenes auto verkaufen wollen, finde ich mehr als dreist.



.
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  #9  
Alt 01.02.2011, 18:54
edy edy ist offline
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Beiträge: 706
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Hallo Fen,

Wenn die LV während der Ehe auf deine Frau abgeschlossen wurden,
dann hat sie einen höheren Zugewinn, und den muss sie mit dir 50:50 teilen.

Mit den beiden Autos ebenso.

Vorausgesetzt es sind nicht noch andere Werte vorhanden, sonst käme
es zu einer Verrechnung.

lg
edy
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  #10  
Alt 02.02.2011, 06:01
fen fen ist offline
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Registriert seit: 01.02.2011
Beiträge: 13
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Hallo,

was passiert aber, wenn sie während des Trennungsjahrs ein Auto verkauft und beide LVs auflöst und dann das Geld bis zur Scheidung ausgibt?

Dann stehe ich doch mit leeren Händen da - oder?

Gruß
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