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| Moin, habe noch eine Frage: Ich hatte vor drei Jahren Geld aus meiner LV auszahlen lassen (~9500 EUR) und auf unserem Gemeinschafts-Onlinekonto deponiert. Davon haben wir unser Auto mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet und dabei auch noch ein neues Navi-Radio mit DVD installiert. Alles zusammen waren so etwa 3800 EUR. Im Zuge unserer Trennung im letzten Jahr habe ich Idiot statt den gesamten Rest auf dem Onlinekonto (~4400 EUR) nur die Hälfte geholt, weil ich auf eine Einsicht von Ihr und Hoffnungen gesetzt hatte. Meine Holde dann den Onlinezugang gesperrt und den Rest wohl behalten. Da wir beide (immer noch!) Kontoinhaber sind, habe ich mir neue Zugangsdaten kommen lassen (sind noch unterwegs). Wenn das restliche Geld noch da ist/wäre, kann ich das dann jetzt ohne Probleme abheben? Kann sie das Geld rechtlich gesehen "verlangen" oder einklagen? Hintergrund der Frage ist der: ein Anwalt sagte mal, dass das Geld aus einer LV tatsächlich demjenigen allein gehört, welcher die LV abgeschlossen hat. Dementsprechend wäre das also mein alleiniges, eigenes Geld auf das sie keinen Anspruch hätte. Auch nicht bei der Scheidung und der Berechnung des Zugewinnausgleich. Das Problem dabei ist aber wohl, dass das Geld auf dem Gemeinschafts- konto lag und daher wohl weg ist, wenn sie es nicht schon komplett dort weggeholt hat. Mfg, JensA |
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