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#1
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| Hallo, bei der Berechnung unseres Zugewinns gibt es Klärungsbedarf. Für die Finanzierung der Wohnung habe ich u.a. zwei Tilgungsaussetzungsdarlehen gewählt, d.h.: es laufen zwei Darlehenskonten, die nur mit Zinsen bedient werden und parallel wird ein Bausparkonto angespart. Wenn die Besparung erreicht ist, wird dieses Guthaben zur Tilgung des Darlehens verwendet. Im Klartext: das Bausparguthaben ist die Tilgung für die Kredite. Die Gegenseite setzt nun das Bausparguthaben bei der Berechnung des Zugewinns als Vermögen an. Ich bin der Meinung, daß das nicht sein darf, denn das Guthaben existiert nur aufgrund der gewählten Finanzierungsform. Als Alternative hätte ich auch ein klassisches Bankdarlehen wählen können und die Tilgung liefe direkt monatlich aufs Darlehen. Mein Anwalt ist der Meinung, daß jedes Guthaben beim Vermögen zu berücksichtigen ist. Das kann doch nicht sein, oder ? |
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#2
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| Hallo italy, Da würde ich deinem RA zustimmen. Entscheidend ist doch nur, wann das Guthaben zustande gekommen ist. Vor- oder während der Ehe. lg edy |
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#3
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| Ja aber im dazugehörigen Darlehensvertrag ist ausdrüclich vereinbart, dass dieses Bausparguthaben zwecks Tilgung angespart wird, das Guthaben ist natürlich auch an die Bank verpfändet !!!! Wenn ich heute das Darlehen nicht mehr bediene, holt sich die Bank das Guthaben zwangsläufig |
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#4
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| Hallo Italy, Ich verstehe nicht....... Der angesparte Betrag gehört doch euch beiden. Wäre dieser Betrag direkt in die Finanzierung des Hauses geflossen,dann hätte doch das Haus nun einen höheren Wert (weil weniger Schulden belastet). Davon bekäme sie doch auch die Hälfte? lg edy |
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#5
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| Hallo Edy, es ist kompliziert. Ich habe im Haus meiner Eltern das Dach ausgebaut bzw. aufgestockt und Wohnraum zu schaffen ( Eigentümer sind meine Eltern und es gibt auch sonst keine Vereinbarung ) Die Finanzierung hab ich damals aufgenommen und wie gesagt ab da den Bsv angespart, der als Tilgung dienen soll ( steht ja auch im Kreditvertrag ) Die Gegenseite will nun bei der Berechnung des Zugewinns die Schulden der Wohnung komplett außen vor lassen und das Bausparguthaben soll voll angesetzt werden . |
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#6
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| Hallo Italy, Ja es ist kompliziert. Eins steht fest.Das angesparte Guthaben wurde von euer beider Geld, erwirtschaftet. Am Ende des Kreditvertrages nimmst du dieses Geld (eures) löst damit den Kredit ab,und erhältst Wohneigentum das deine Frau teilweise mit- erwirtschaftet hat aber nichts davon abbekommt. Hätten deine Eltern dir die Wohnung als vorgenommenes Erbe oder als Geschenk übergeben, hättest du den Ausbau genauso gemacht und es wäre am Haus ein Zugewinn entstanden, von dem deine Frau etwas abbekommen hätte. lg edy |
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