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#1
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| Hallo an alle, mein freund hat seine scheidung praktisch durch. notarisch ist alles abgeschlossen und von beiden seiten unterschrieben. nun kommt seine noch ehefrau und will von ihm die 40000euro, die sie von ihrem vater als frühzeitiges erbe bekommen hat und was ins haus floss, auch noch wieder haben. sie sagt das wird extra verhandelt und hätte mit dem vertrag nichts zu tun. in dem vertrag steht das beide keinerlei ansprüche mehr an den anderen erheben können. mein freund hat ihr 48000 für das haus auszahlen müssen und hat ihr sogar 60000 gezahlt. weiss jemand wie da das recht aussieht? lg nicole |
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#2
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| Hallo nicole, Das kommt immer auf die genaue Formulierung im Vertrag an. Wurde ein Zugewinnausgleich durchgeführt? Wurde bei der Scheidung der Zugewinnausgleich behandelt? Der sicherste Weg ist m.E. sich nochmals mit dem Notar in Verbindung zu setzen. lg edy |
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#3
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| Zugewinnungsausgleich: mit vollzug und mit zahlung sollen alle wechselseitigen ansprüche aus der ehe, die bis jetzt bestanden haben als ausgeglichen gelten. insbesondere sind evtl. wechselseitigen zugewinnausgleichsansprüche ausgeglichen und wechselseitige erstattungsansprüche auf aufwendungen, die einer in der ehe und in die ehe gemacht hat, insbesondere aufwendungen in das haus oder auf die darlehen. die eheleute teilen daher mit, dass sie per stichtag der heutigen beurkundung sozusagen "Quitt" sind. vollzug der urkunde und zahlung des herauszahlungsbetrages vorausgesetzt. (die zahlung sind seit ca. 2 monaten geleistet) so steht es in dem vertrag... lg nicole |
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#4
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| Hallo nicole, Das liest sich für mich so: Der Zugewinnausgleich wurde besprochen und anerkannt. Erbe usw. gehören in den Zugewinnausgleich. Jegliche weitere Forderungen dürften keinen Erfolg haben. lg edy |
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#5
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| hallo edy, ich habe eine verständnisfrage hierzu: das damalige erbe von 40k wurde bei der festlegung des anfangsvermögens nun im nachhinein abgezogen weil erbschaften nicht zum zugewinn gehören. der zweite punkt ist, dass der geldfluss von 40k in das gemeinsame haus nicht "extra" berücksichtigt werden, da dies als "unbekannter geldfluss unter eheleuten" oder so ähnlich, bezeichnet wird. das heisst das geld geht eigentlich im hauskredit unter, ohne das der damalige einzahler dies nochmal zu seinen gunsten im späteren scheidungsfalle geltend machen könnte. wenn ich diese beiden absätze korrekt wiedergegeben habe, ist eine anrechnung im scheidungsfalle doch sowieso nicht möglich. egal ob nun ein gesonderter vertrag über den ausschluss von weiteren gegenseitigen forderungen besteht oder nicht. oder werfe ich irgendetwas durcheinander? |
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#6
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| Hallo Coldplay, Erbe sowie Schenkungen ( wenn nachweisbar dass das geschenkte nur dem einen Partner gehören soll) gehen ins Anfangsvermögen. Wenn dann das Geld irgendwo "einfließt",dann ist es ja in irgend einer Form noch vorhanden.(oder auch nicht). Wenn am Ende noch genügend Vermögen da ist, dann bekommt jeder erst mal sein eingebrachtes zurück und wenn ein Zugewinn vorhanden, wird dieser geteilt. lg edy |
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#7
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| hallo edy, danke für die antwort...jetzt bringt es mich doch wieder etwas durcheinander. mein freund hat ja seiner fast-ex die hälfte von dem ausgezahlt was insgesamt vom haus schon abbezahlt ist...das sollten 48k sein...von erbe war ja vorher nie die rede. in dem ehevertrag wird gesagt dass damit alles RUND is...also sie hat nie eine zahlung bekommen die sich darauf bezog... also ihr denkt das der dame nichts mehr zusteht? lg nicole |
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#8
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| Hallo Nicole, M.E. bekommt die Ex nichts mehr. Fordern muss sie es sowieso über einen RA. Würde aber nochmals beim Notar anrufen oder ihm den Vertrag zeigen um größte Gewissheit zu haben. lg edy |
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#9
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| vielen dank dann wird hoffentlich alles gut...lg |
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#10
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| danke auch von mir, für die antwort, edy! |
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