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| Wer kann mir einen Rat geben ? Wir waren von 8/89 -7/2006 (Scheidungsurteil ) verheiratet. 1997 haben wir ein Haus gekauft (hälftige Aufteilung im Grundbuch), beim Kauf der Immobilie haben uns die Ex- Schwiegereltern mit einem größeren Geldbetrag unterstützt.Mein Exmann hat mich 2009 auf Zugewinnausgleich verklagt, indem er behauptete der Gelbetrag wäre nur für ihn alleine gewesen. Diese Klage ist nun abgewiesen worden, ich muß keinen Zugewinnausgleich zahlen, da das Geschenk zu gleichen Teilen in das Anfangs- vermögen eingestellt wurde. Nun versuchen die Schwiegereltern selbst, das Geld von mir zurückzufordern, indem sie sich auf das BGH Urteil XII ZR 189/06 vom 3. Februar 2010 berufen. Das besagt, Schwiegereltern können nach Scheidung ihres Kindes auf Grund des Wegfalls der Geschäftgrundlage, Gelgeschenke zurückfordern. Meine Frage nun : Ist die 3 Verjährungsfrist nicht längst überschritten ? 3 Jahre nach Scheidungsurteil. |
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