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#1
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| Hallo zusammen, ich habe folgende Problemstellung. Ich lebe derzeit in Trennung von meiner Frau. Ich besitze ein Haus (nur ich bin der Eigentümer) in dem wir gemeinsam gewohnt haben. Vor der Eheschließung hat mir meine Frau 20.000,-- für Investitionen im Haus gegeben. Auch zu diesem Zeitpunkt war ich schon der alleinige Eigentümer. Meine Frage ist nun, werden bei einem Zugewinnausgleich der Wertsteigerung des Hauses die 20.000,-- berücksichtigt oder hat meine Ex-Frau anderweitig Ansprüche an mich die 20.000,-- wieder zu erhalten. Danke für eure Hilfe Bono |
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#2
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| Hallo Bono, Beim Zugewinnausgleich gibt es für jeden der Partner Anfangsvermögen und Endvermögen Diese Vermögen werden zum jeweiligen Stichtag ( Hochzeitsdatum und Datum Zugangs des Scheidungsantrages beim Partner) bewertet. Hat deine Frau dir das Geld vor dem Heiratsdatum gegeben dann fällt es genaugenommen nicht in den Zugewinnausgleich. Dann besteht wohl ein Extra-Vertrag ( mündlich/schriftlich). Mein Vorschlag zu einer fairen Lösung wäre: Deine Frau bekommt ihre 20 000 plus Inflationsausgleich ( Indexierung) zurück und dir steht das ganze Haus zu. Die erste Frage ist halt, liegt dir was an einer fairen Lösung? lg edy |
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#3
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| Danke für Deine Information. Mir liegt natürlich sehr viel daran, alles fair zu klären. Trotzdem wollte ich mich einfach auch vergewissern und meine Rechte prüfen lassen. Herzliche Grüße Bono |
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