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#1
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| Hallo zusammen, die Scheidung steht nach einem Jahr Ehe an, dazu habe ich natürlich einige Fragen bezüglich des Zugewinnausgleichs. Hier mal ein paar Randdaten (Hoffe dass das reicht): Anfangsvermögen Mann: ca. 4.000€ (girokonto und Sparkonto) Motorrad in laufender Finanzierung Anfangsvermöhen Frau: keine Erspartes Geld 1 altes Auto Während der Ehe wurde durch den Mann eine Anwaltsrechnung beglichen, da beoide Eheleute angeklagt waren (Mietsache). Der Mann zahlte von seinem Geld die Grunderwerbssteuer für seine Eigentumswohnung ca. 3.500€ (Eigentum ist Ehevertraglich geregelt) Wie sieht es nun mit dem Ausgleich aus? Danke und Gruß |
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#2
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| Hallo Hansy, Ein Zugewinn kann es nur geben wenn es auch ein Endvermögen gibt. Wie hoch ist dieses bei dir? bei deiner Noch-Frau? Wenn nichts da ist kann auch nichts geteilt werden. Wer was von seinem Geld während der Ehe bezahlt hat,ist unwichtig. Ich denke das Problem für dich könnte der Trennungsunterhalt werden. lg edy Geändert von edy (24.09.2011 um 19:00 Uhr) |
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#3
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| Hallo, ja klar, das Endvermögen habe ich vergessen zu nennen! dieses entspricht aber in etwa dem Anfangsvermögen oder sogar ein bisschen weniger. Die Ehefrau hatte weder AM noch EM. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es egal was während der Ehe mit Geldern geschah (grunderwerbssteuer), oder? Ist dieses Geld dann bei einer Berechnung relevant??? Der Ehegattenunterhalt ist auch in Not per Ehevertrag ausgeschlossen. Danke schonmal |
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#4
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| Hallo hansy, Was wärend der Ehe ausgegeben wurde ist irrelevant.(bei Zugewinngemeinschaft). Wenn am Ende weniger vorhanden als vorher, dann gibt es keinen Zugewinn. Zitat:
Gelder beantragen muss. lg edy |
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#5
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| Ok, wenn ich in diesem rechtswirrwarr alles richtig verstanden habe, zählt rein agr nichts was innerhalb der ehe ausgegeben und bezahlt wurde beim zugewinn??? also rein das am gegen das em??? bezüglich des unterhalts, sie ist berufstätig und verdient ihr eigenes geld. der komplette hausstand wurde von mir vorehelich beschafft, fällt also auch als berechnungsgrundlage weg oder? danke dir edy |
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#6
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| Hallo hansy, Zitat:
Bei der Wohnungseinrichtung müssen die Partner sich halt verständigen(jeder nimmt mit was er mitgebracht hat). Beim Zugewinn grob: Jeder bekommt den Geldwert den er mitgebracht hat (in Bar,LV,Immo,Aktien, usw.) zurück,aber nur wenn noch genügend vorhanden ist. Unterhalt: Wenn die Ex keine staatlichen Leistungen beantragt, ist der Verzicht gültig. lg edy |
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