Immobilien Hallo,
hier ein Fall aus der Praxis, welcher für solche erfahrenen Experten wie Sie sicherlich nicht besonders schwer sein sollte und zu welchem ich Ihre professionelle Meinung gerne wissen möchte.
Frau A und Herr B sind seit einiger Zeit zusammen. Der Herr B zieht in die Wohnung der Frau A. Miete und ect. wird von Frau A bezahlt. Von seinem Gehalt kauft Herr B gelegentlich ein und spart. Nach ca 8 Monaten bzw Mitte-Ende April schließt Herr B einen Kaufvertrag für ein Haus ab. Die Finanzierung bzw. Notar-, Gerichts- und ect.Kosten erfolgen durch ein Immobiliendarlehen (130.000 € ebenfals auf den Namen des Herrn B auf 15 bzw. 10 Jahre abgeschlossen, vobei selbst nach Ablauf dieser Frist immer noch eine Restschuld bestehen sollte) und Eigenkapital von 30.000 €(20.000€ aus der Auflösung der früheren eheähnlicher Partnerschaft und 10.000€ eben beim Zusammenleben in der Wohnung der Frau A gespart). Die Frau A leistet einen kleinen Beitrag in Höhe von 5.000€ (welche auf das Konto des Herrn B von einem Sparkonto gebucht werden).Dem Kaufvertrag entsprechend wird nur der Herr B in das Grundbuch eingetragen. Am 30.Mai heiraten die beiden und im Juni wird die erste Rate des Darlehens vom Konto des jetzt Ehemannes getilgt. Ebenfalls Anfang Juni kommen gemeinsamme Kinder(Zwillinge) zur Welt. Der Familieneinkommen besteht hauptsächlich aus dem Gehalt des Ehemannes, von welchem auch der größte Anteil der Familienausgaben (darunter auch Immobiliendarlehen) abgedeckt werden. Die Ehe verläuft ziemlich "turbulent". Immer wieder wird vom Herrn B und seinen Eltern behauptet, dass der Herr B der Alleineigentümer des Hauses wäre, so dass Frau A nach seinem Verlangen das Haus zu verlassen hat.
Frage: Welche Rechte sind bei Frau A zu vermuten? Gehört das Haus tatsächlich nur dem Herrn B (von der Bank abgesehen)? Sollte der Herr B nach vielen Ehejahren doch auf die Gedanken kommen, die Frau A durch eine andere zu ersetzen, gäbe es für die Frau A die Möglichkeiten doch im Haus zu bleiben, weil die dahin investierten Kraft und Lebensjahre durch einen Zugewinnausgleich schwer zu erstatten wären?
Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich im Voraus. |