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  #1  
Alt 24.11.2010, 22:00
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Registriert seit: 24.11.2010
Beiträge: 1
Standard Komplizierter Zugewinnausgleich !

Hallo, bin dringend auf der Suche nach Hilfe! Die Sachlage ist folgende:
Heirat 1992, drei Kinder, 1994 habe ich ca. 350.000,-- DM geerbt. Von dem Geld haben wir auf dem Grundstück meines Schwiegervaters ein Haus gebaut.
2005 hat dieser das Grundstück samt Haus auf meinen Mann überschrieben.
Nur auf ihn, ich stehe nicht im Grundbuch. 2008 erfolgte die Trennung und
ich bin ausgezogen. Nun soll ich nichts bekommen!
Nun bin ich auf der Suche nach Rechtssprechung, die einen Fall beurteilt,
in dem ein Ehepaar in das Grundstück der Schwiegereltern investiert hat und
dann eine Grundbesitzübertragung an den anderen Ehepartner stattfand.
Kann mir bitte jemand helfen?
Vielen Dank!
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  #2  
Alt 24.11.2010, 23:24
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 706
Standard

Hallo lalelu,

Seid ihr schon geschieden?

Bei einem Zugewinnausgleich bekommt jeder was er in die Ehe mitgebracht
hat (oder während der Ehe geerbt hat) wieder zurück.

Vorausgesetzt, es ist noch genügend Vermögen vorhanden.



lg
edy
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  #3  
Alt 25.11.2010, 09:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.08.2010
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 362
Standard

@ lalelu

Der Zugewinn wird - wie bereits von edy angedeutet - durch einen Vergleich von Anfangsvermögen und Endvermögen der beiden Ehegatten berechnet. Nimmt man dies wörtlich, würde dies bedeuten, dass auch eine Erbschaft während der Ehe in das Endvermögen, nicht aber in das Anfangsvermögen fallen würde. Dies hätte zur Folge, dass der andere Ehegatte wertmäßig bei der Scheidung die Hälfte der Erbschaft bekäme.
Hierin hat der Gesetzgeber eine Ungerechtigkeit gesehen. Das Gesetz regelt deshalb in § 1374 BGB, dass Erbschaften, die während der Ehe anfallen, auch zum Anfangsvermögen hinzu addiert werden. Die Erbschaft fließt also in das Anfangs- und Endvermögen ein, so dass sie sich aus Sicht des Zugewinns neutralisiert. Damit ergibt sich wegen ihr kein Zugewinn, der andere Ehegatte bekommt (von Wertsteigerungen in der Ehezeit - z.B. Zinserträge - abgesehen) nichts aus der Erbschaft.
für euch ist also im ersten schritt zwingend erforderlich, die werte eurer immobilien nach heutigem stand zu analysieren.
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