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#1
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| Hallo Leute und Leidensgenossen, gehöre seit einer Woche auch zu den "Anwärtern" vor 23 Jahren 2 Kapital-LV abgeschlossen, eine zur Finanzierung unseres gemeinsamen Hauses, die andere zur Weiterfinanzierung meiner mit in die Ehe gebrachten ETW. Diese letzte LV wurde fortan von den Mieteinnahmen der ETW bedient. So, jetzt haben wir den Salat, Trennung, Haus ist längst bezahlt, ETW verkauft, somit alle Kredite abgelöst, und LV's werden in 2 Jahren fällig (rund 100T€). Ergänzend muß ich sagen, es gibt einen Ehevertrag, der alle priviligierten Güter, sprich Startkapital, Erbschaften etc. incl. der Surogate daraus, aus dem Gemeinsamen Vermögen rauslassen soll. Wie werden nun diese beiden LV's beim Zugewinn behandelt ??
__________________ gruß frid88 Geändert von Frid88 (20.11.2010 um 17:46 Uhr) Grund: Tippfehler |
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#2
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| Hallo Frid88, Zitat:
Die Lebensversicherungen stehen nicht im Ehevertrag, werden m.E. also wie in einer Zugewinngemeinschaft behandelt. D.h. Endwert minus Anfangswert( zum Stichtag) = Zugewinn und dieser wird durch zwei geteilt. lg edy |
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