Familienrecht-heute.de




Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Ehe-Scheidung - Scheidungsrecht > Zugewinnausgleich

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #11  
Alt 20.10.2011, 21:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2011
Beiträge: 9
Standard

Und noch eine Frage.....

Heute sagte mir mein Ex-Mann, dass ich absolut kein Recht habe, diese LV jetzt zu fordern, vielmehr sei es sein gutes Recht, mir sie erst bei Fälligkeit 2022 auszuzahlen. Wenn das stimmt, wie funktioniert das dann? Er will sie nämlich nicht beitragsfrei stellen, sondern weiterhin einzahlen. Mir ist es eigentlich egal, ob ich meinen Anteil jetzt oder in 11 Jahren bekomme, nur bin ich mir nicht sicher, was bis dahin alles ist..... Auf jeden Fall möchte ich nicht, dass er diese LV meinetwegen ganz kündigt, das wäre ja wohl ein Riesenverlust für alle! Oder? Was gibt es hier denn alles für Möglichkeiten, so eine LV gerecht aufzuteilen?
LG
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 20.10.2011, 22:13
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 706
Standard

Hallo Mountainbikelady,

Die LV muss doch nicht gekündigt werden.
Zum Stichtag wird der Rückkaufswert als Berechnung genommen.
Ist genau genommen ein Nachteil für dich(da es am Ende der Laufzeit meist
einen Bonus gibt(dann Vorteil für Ihn).

Also es wird einfach zum Stichtag der Rückkaufswert der LV genommen,
und den errechneten Betrag schuldet er dir.

Ich hatte einige LV mit hohen Summen,und es wurde und konnte auch problemlos so verfahren werden.

Wie er den dir zahlt darauf könnt ihr euch einigen.

Er soll sich doch auch mal an offiziellen Stellen erkundigen,sonst wird er das
über deinen RA erfahren.

lg
edy


l
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 20.10.2011, 23:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2011
Beiträge: 9
Standard

Hallo Edy,

er sagt, er hätte sich bei einem Anwalt erkundigt und ich müsse auf jeden Fall bis 2022 warten, das wäre angelegtes/festgelegtes Geld und er sei nicht verpflichtet, mir das jetzt schon auszuzahlen. Wenn`s stimmt, auch o.k., aber wer weiss, was 2022 ist und ob ich das dann kriege....
LG
Mountainbikelady
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 20.10.2011, 23:56
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 706
Standard

Hallo Mountainbikelady,

Wie oft noch?

Mit dir kann man's ja machen.

Wenn er nicht einlenkt, vereinbare ein Beratungsgespräch bei einem RA f FamR.
google doch einfach mal unter --Zugewinn Lebensversicherung--


lg
edy

Geändert von edy (21.10.2011 um 00:05 Uhr)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
lebensversicherung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:35 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.0
familienrecht-heute.de