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#1
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| Hallo zusammen, so, bin nun seit sechs Wochen geschieden und hatte anfangs geglaubt, mich mit meinem Ex ohne Probleme über den Zugewinn einigen zu können. Wir hatten nur einen Anwalt und es ging dort nur um den VA. Nun dies: Als ich vorsichtig nachfragte, was denn mit seiner Kapital LV sei, zog er ein Papier aus der Tasche, in dem er alle Ausgaben für mich und die Kids auf den Cent genau aufgelistet hatte, er will nun eine Rückforderung von mir über 15.000,-€, die will er mit der LV verrechnen. Meine Fragen: Ich habe für beide Kids seit der Trennung gesorgt, er hat das Kindergeld kassiert, ich habe auch niemals Unterhalt o.ä. bekommen, er hat dafür die Hypotheken fürs Haus, Strom, Wasser etc. bezahlt. Jetzt will er für komplett 2010 und bis Okt. 2011 (das Haus ist jetzt verkauft) die Hälfte rückwirkend bezahlt haben (15.000€), kann er das überhaupt fordern? Und 2.: Kann ich darauf bestehen, meinen Anteil aus der LV (28.000€) jetzt schon zu bekommen? Er will ihn mir näml. erst bei Fälligkeit 2022 auszahlen, dann aber abzügl. dieser 15.000€, die er noch von mir fordert?! Bitte bitte, wer dies liest und eine Antwort weiß, nur her damit, ich will schon allein wg. der Kids keinen Rechtsstreit mit meinem Mann haben und möchte ihm auf diesem Wege Argumente liefern! Danke! |
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#2
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| Hallo Mountainbikelady, Ein Zugewinnausgleich kann bis 3 Jahre nach Scheidung noch gefordert werden. Es geht hier um den jeweiligen Zugewinn jedes Partners. Z,B. wurde das Haus zusammen während der Ehe gebaut/gekauft? Bestand die LV schon vor der Ehe? wie hoch war der Wert? Berechnung der LV, ist der Rückkaufswert zum Stichtag(Einreichung des Scheidungsantrages). Kindesunterhalt solltest du sofort einfordern. Dies erstmal als Einstieg. lg edy |
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#3
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| Hallo Edy, danke für Deine schnelle Antwort. Das Haus haben wir während der Ehe gekauft und es ist gerade verkauft, der Gewinn wurde vom Notar direkt geteilt und jeder bekam die Hälfte. Nur hat ja mein Ex die Hypothekenraten während der Trennungsphase ganz allein bezahlt und ich habe dort mit beiden Kids gewohnt, wir hatten beim gemeinsamen RA (mündlich) vereinbart, dass ich ihm dafür bei Verkauf des Hauses 5000,-€ zurückzahle. Nun will er auf einmal 15.000€ und will mir den Anteil LV erst 2022 geben, wenn sie fällig ist. Leider habe ich keine konkreten Nachweise, was ich alles so in den letzten zwei Jahren für mich und die Kinder ausgegeben habe, er jedoch hat mir alles auf den Cent genau nachgewiesen, was er für uns ausgegeben hat. Er hat übrigens 1500€ netto mehr als ich. Aber Trennungs/Kindesunterhalt hab ich nie verlangt, da er ja die Hypothek getragen hat, so haben wir uns geeinigt. Mir geht es nur darum, ob er wirklich im Recht ist, diese Summe nachzufordern und ob ich auf der anderen Seite das Recht habe, den Anteil LV jetzt schon zu bekommen. Die LV wurde während der Eheschließung vor 23 Jahren abgeschlossen. Viele Grüße |
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#4
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| Hallo Mountainbikelady, Bei einem Zugewinnausgleich steht dir dann die Hälfte der LV zu. Allerdings nur der Rückkaufswert zum Zeitpunkt/Stichtag ( Scheidungseinreichungsnachricht vom Gericht beim anderen Partner). Nicht geforderter Unterhalt kann nicht rückwirkend nachgefordert werden. Er weiß aber das er dafür einen Ausgleich für die Hypothekentilgung hatte. Mein Tipp: fordere schnellstens Kindesunterhalt für die beiden Kids. Berechnung und Forderung erledigt das Jugendamt kostenlos. Für jedes Jahr Unterhaltsverzicht, fehlen dir ca.7000€. Würde,wenn er sich stur stellt, gar nicht groß rechnen. Wenn dein EX , so nicht will,dann eben anders. lg edy |
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#5
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| Hallo Edy, 1000 Dank für Deine hilfreiche Antwort - Du hast Recht, wenn er so nicht will, dann anders.... Mir ist klar, dass ich rückwirkend keinen Unterhalt fordern kann, das wollte ich auch nie. Aber wie ist das mit ihm? Kann er denn rückwirkend von mir diese "halben" Hypothekenraten einfordern? Wie sieht das da juristisch aus, wenn er z.B. zu einem Anwalt geht? Habe mich hier durch viele Internetseiten gequält und finde leider nichts dazu! Sorry für meine ganzen Fragen, aber das war hoffentlich die letzte :-) |
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#6
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| Hallo Mountainbikelady, Die halben Hypo-Raten kann er m.E. zurückfordern. Aber erst ab dem Zeitpunkt, Zugang der Scheidungseinreichung beim anderen Partner,da dies der End-Stichtag für den Zugewinnausgleich ist. Zitat:
hast du gute Chancen (auch vor Gericht). Ich denke aber das es zu einem Vergleich kommen wird. Hast du schon einen Termin beim Jugendamt vereinbart? lg edy |
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#7
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| Hallo Edy, zuerst mal ein verspätetes Dankeschön für Deine Antwort! Jugendamt - werde ich nächste Woche erledigen! Mein Ex-Mann will nach längeren Diskussionen nun aber auf jeden Fall von mir die anteiligen Strom/Wasser/Hypothekenraten etc. für 2010 zurück, auf eine Nachzahlung von mir zum Stichtag (Scheidungsantrag Feb. 2011) lässt er sich nicht ein. Dies hatte ich ihm angeboten, er will aber komplett für 2010 eine hälftige Rückzahlung von mir :-( Und mir die Hälfte des Rückkaufwertes seiner LV auszahlen will er auch nicht. Er sagt, er müsse die sonst kündigen, das will er nicht. Und das Geld aufnehmen kann er nicht. Sein Vers.Vertreter sagte wohl zu ihm, eine Teilung ginge gar nicht. Ich habe das aber schon häufiger gelesen, dass man die Vers. teilen kann. Kennt sich da jemand mit aus und wie funktioniert so etwas dann? Oh Mann, ich glaub, ich muss doch noch mal zum Anwalt... LG |
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#8
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| Hallo Mountainbikelady, Für die Hypho bis zum Stichtag hat er doch einen Ausgleich bekommen. Bis zum Stichtag heißt es "währen der Ehe", und dann wurde geteilt. Die LV: Bei einem Zugewinnausgleich wird nicht geteilt nach dem Motto"jeder bekommt seinen Teil(du 2/3 des Bettes, er 3/4 des Tisches). usw. Das ganze wird in Geld berechnet. Die LV zählt zum Stichpunkt mit dem Rückkaufswert(sie kann ja einfach weiter laufen). Nur dir stehen die Teile des Zugewinns zu (in Geld).Wie er das zahlt oder verrechnet ist seine Sache.(er ist es dir halt schuldig). Mache ihm den Vorschlag,die Sache von einem Notar berechnen zu lassen (billiger da kein Streitwert).Wenn er nicht einlenkt, mache ein Beratungsgespräch mit einem RA aus (Kosten der Beratung vorher mit RA abklären). lg edy |
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#9
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| Danke! "Stichtag" bedeutet also, alles, was vorher gewesen ist, ist während der Ehe geschehen? Habe ich das richtig verstanden? Das würde ja in meinem Fall bedeuten, dass ich ihm wirklich erst ab dem Stichtag bzw. Scheidungszustellung alles nachzahlen muss und vorher nicht! Er verlangt jetzt nämlich auch die Raten für seine LV rückwirkend für komplett 2010 von mir (Stichtag war der 27.02.2011). Dann kann/darf er das ja gar nicht, oder? LG P.S.: Werde auf jeden Fall hier berichten, wie es ausgegangen ist, vielleicht hilft es ja irgend jemandem! |
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#10
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| Hallo Mountainbikelady, Zitat:
Zitat:
mit seiner Einschätzung richtig gelegen hat. Lass von dir hören. lg edy |
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