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Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Ehe-Scheidung - Scheidungsrecht > Zugewinnausgleich

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  #1  
Alt 21.09.2011, 21:53
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Registriert seit: 30.05.2011
Beiträge: 3
Standard Schwieriger Zugewinnausgleich - Frage

Hallo,

mein Mann und ich leben ab 1.10.2011 getrennt und es und ich habe eine Frage zum Zugewinn. Wir sind seit März 2003 verheiratet, im Juli 2002 hat mein Mann eine größere Erbschaft gemacht. (wir haben vor der Hochzeit 5 Jahre zusammen gelebt) Im Juli 2003 hat er eine Privatrente (hat bei Ablauf die Wahl zwischen Kapitalauszahlung und monatlicher Rente) abgeschlossen, indem er einen höheren Betrag auf ein Depotkonto einbezahlt hatte und der Rentenversicherungsbeitrag von diesem Konto jährlich abgezogen wurde. Die Versicherung ruht nun bis zum Rentenalter.

Habe ich Anspruch auf den halben Auszahlungsbetrag, also zählt diese Versicherung zum Zugewinn obwohl die Erbschaft vor der Ehe angenommen wurde? Die Testamentseröffnung war im Dezember 2002, der Erbvertrag wurde aber wiederum während der Ehe Anfang April 2003 unterschrieben.

Sollte ich den hälftigen Anspruch haben muß er die Versicherung dann bei der Scheidung kündigen?
Ich habe nachgelesen daß der Zugewinn die Differenz aus Anfangsvermögen bei Ehebeginn und Endvermögen bei Eheende ist. Bei Ehebeginn hatte mein Mann durch die Erbschaft allerdings ein wesentlich höheres Anfangsvermögen als jetzt am Eheende. Ergibt das dann einen "negativen Zugewinn?"

Ich selbst habe nur einen Halbtagsjob und keine weiteren Einkünfte.

Vielen Dank für die Hilfe
GlenCoe
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  #2  
Alt 21.09.2011, 23:27
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 1.219
Standard

Hallo GlenCoe,

In einem Zuge werde ich deine Frage nicht beantworten können.

Endstichtag ist wenn dem anderen Partner die Mitteilung der Einreichung der Scheidung durch das Gericht zugeht.

Festgestellt werden muss bei jedem Partner,was hatte er zum Anfangsstichtag
(Tag der Eheschließung) und was am Ende.

Hier war das Erbe zwar vor dem Anfangsstichtag,er muss also nachweisen,das
er dieses noch am Tag der Ehe hatte.

lg
edy
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  #3  
Alt 24.09.2011, 10:32
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Registriert seit: 30.05.2011
Beiträge: 3
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Hallo,

Heißt das, daß mein Mann jetzt während der Trennung den Vertrag so einfach auflösen und das Geld verbrauchen könnte?

Vielen Dank
GlenCoe
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  #4  
Alt 24.09.2011, 11:10
edy edy ist offline
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Beiträge: 1.219
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Hallo GlenCoe ,


Zitat:
Habe ich Anspruch auf den halben Auszahlungsbetrag, also zählt diese Versicherung zum Zugewinn obwohl die Erbschaft vor der Ehe angenommen wurde
Beim Zugewinn kann man nicht einzelne Posten für sich betrachten,sondern immer alle Posten eines Partners gesamt.

Wie schon geschrieben: Was hatte er beim Hochzeitstermin was hat er bei
Einreichung der Scheidung?
Sollte er bei Scheidung mehr haben,dann hat er einen Zugewinn und dieser muss
er dir ausgleichen.Das selbe gilt für dich.

Zitat:
Heißt das, daß mein Mann jetzt während der Trennung den Vertrag so einfach auflösen und das Geld verbrauchen könnte?
Wenn er das Geld schon bei der Hochzeit hatte,bekäme er es sowieso.

Ob er den Vertrag auflösen könnte? kommt auf den Vertrag an.
Rückzahlungswerte vor Ablauf bringen meist einen Verlust mit sich.

Mein Vorschlag:beantrage den vorzeitigen Gewinnausgleich(geht auch über
einen Notar,billiger).

Dann werden die Werte festgestellt und von diesen wird gerechnet.

lg
edy
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