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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 06.06.2011, 14:00
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Standard trennungszeit+trennungsgeld

hallo,

mein mann hat sich im dezember von mir getrennt und ist unbekannterweise verzogen!wir wohnten 30jahre zusammen in meinem haus,welches ich vor unserer ehe schon hatte! leider hat er sich beim einwohnermeldeamt nicht abgemeldet,da er der meinung ist,nur dann stehe ihm bei der zugewinnberechnung sein anteil zu!

was würde passieren,wenn ich ihn dort abmelde?
und bekomme ich wirklich nur trennungsgeld,für das eine jahr?

und wo findet man einen richtigen scheidungsanwalt? ich habe von zwei anwälten zwei verschiedene antworten auf fragen bekommen!

ich danke euch herzlichst!
pechmarie
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  #2  
Alt 06.06.2011, 17:00
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Standard

Hallo Pechmarie,

ich hoffe dein Nick passt nicht permanent zu dir!?

Ich weiss gar nicht, ob man eine andere Person ( ohne Vollmacht ) abmelden kann.

Trennungsunterhalt ist von dem Ehegatten zu zahlen, der über das höhere Einkommen verfügt. Ist zeitlich begrenzt, also aller Voraussicht nach bis zur endgültigen Scheidung ( nach einem Jahr ).

Im Anschluss daran kannst du dich dann entsprechend über nachehelichen Unterhalt mit ihm auseinandersetzen. Oder besser gesagt, eure Anwälte.

Telefonbuch und gelbe Seiten sind bestimmt hilfreich auf der Suche nach einem Anwalt. Weiss jetzt nicht aus welchem Örtchen zu kommst, aber normalerweise kennt man ja auch vorher schon die ortsansässigen Anwälte und deren Fachgebiet. Oder Freunde und Bekannte haben bereits mit dem ein- oder anderen Anwalt Erfahrungen gesammelt.
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  #3  
Alt 06.06.2011, 17:11
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Unglücklich

...vielen dank coldplay,

du meinst,ich bekomme nicht nur das eine jahr trennungsgeld? die scheidung ist nicht eingereicht! wegen der kosten wollte mein mann diesen weg nicht gehen!

kannst du mir vielleicht den nachehelichen unterhalt etwas erklären? ich weiß überhaupt nicht,was das alles ist!

vielen dank!!!!
pechmarie (schon seit über einem jahr )
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  #4  
Alt 08.06.2011, 09:08
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Hallo pechmarie,

klicke doch einfach mal weiter oben in dem schwarzen Balken auf UNTERHALT. Darin befinden sich dann weitere Kategorien wie Trennungs- und nachehelichem Unterhalt.
Explizite Fragen kannst du ja dann hier nochmal stellen!
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  #5  
Alt 07.02.2012, 10:07
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Hallo,

nun habe ich lange gesucht und mir wurde eine Anwältin empfohlen.Nach meinem ersten Besuch und positivem Gespräch,hatte ich ein super gutes Gefühl.Der Antrag für die Prozesskostenhilfe wurde eingereicht und mein (Ex)Mann wurde aufgefordert,das nicht gezahlte Trennungsgeld zu überweisen.
Darauf kam von seinem Anwalt ein Schreiben,mit vielen häßlichen Lügen und Unterstellungen,die eideststattlich von meinem (Ex)Mann unterschrieben wurden.Auf Nachfrage,wie ich mich jetzt verhalten solle,beantragte meine Anwältin eine Fristverlängerung bis 18.1.2012 bei Gericht. Ich hatte einen persönlichen Termin am 13.1. und wir gingen das Schreiben durch,ich durchlebte komplett 2010 noch einmal.Sie machte mir so viel Hoffnung! Ich konnte ihr doch beweisen,das die eidesstattliche Versicherung geschwindelt ist.
Ab 18.1.2012 wartete ich nun auf Post.Nichts passierte.Ich rief an.Anwältin nicht zu sprechen.Ich schrieb Mails.Keine Antwort. Ständig wurde ich vertröstet.
Nun,nach fast drei Wochen stellte sich herraus,das die Anwältin gar nichts geschrieben hat!

Ich fühle mich so allein gelassen. Die Kommunikation stimmt einfach nicht.Ich habe kein Vertrauen mehr zu ihr.Aber habe leider gehört,das man in einem laufenden Prozess,den Anwalt nicht wechseln kann bzw. schon gar nicht,wenn Prozesskostenhilfe beantragt wurde.

Bis heute habe ich noch keinen Bescheid,ob diese Hilfe bewilligt wurde.Weiß auch gar nicht,ob ich vom Amt bescheid bekomme oder nur die Anwältin.

Kann mir von euch vielleicht jemand helfen und einen guten Rat geben?

vielen Dank und einen schönen Tag
pechmarie
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  #6  
Alt 07.02.2012, 12:27
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Hallo Pechmarie,

anscheinend hast du den Nick wohl doch gepachtet?!

Ich habe nicht verstanden, welche häßlichen Lügen und Unterstellungen den Trennungsunterhalt beeinflussen oder gar zunichte machen! Ich kann deshalb auch nicht nachvollziehen, für was genau du nun überhaupt eine Fristverlängerung benötigt hättest.

Das Gegenseitige um die Wette im Dreck wühlen kennt man ja im Scheidungsfalle - allerdings hat das ganze doch recht wenig mit der juristisch korrekten Durchsetzung des TU zu tun, oder?

Sorry, ich habe jetzt leider nicht geblickt an welchem Punkt ihr derzeit überhaupt steht.
Das deine Anwältin eine Schlaftablette ist, kommt dann noch erschwerend hinzu.
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  #7  
Alt 07.02.2012, 13:27
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Danke Coldplay,

Ja,leider habe ich meinen Namen wirklich in jeder Hinsicht gepachtet!
Hoffentlich hat das alles bald ein Ende!

Vielleicht kann ich mein Problem etwas verständlicher beschreiben.
Das Trennungsgeld wurde für zwei Monate nicht gezahlt und die Anwältin hat nicht ihn aufgefordert,sondern gleich bei Gericht das Geld eingeklagt!

Daraufhin hat sein Anwalt geschrieben,die Vereinbarung ist ungültig,da mein (Ex)Mann die Trennungsvereinbarung unter meinem Druck unterschrieben hat!Ich ihm sonst nicht seine Papiere ausgehändigt hätte. Was alles erlogen ist,denn er hat bei seinem Auszug sämtliche persönlichen Unterlagen mitgenommen.
Das ich kein Trennungsgeld benötige,da mein Auto abgezahlt ist und ich dieses Geld zur Verfügung hätte.
Dazu muß ich erklären,das mein Mann Angaben über mein Auto gemacht hat,die überhaupt nicht stimmen welches ich schriftlich belegen kann!
Ich hätte mich in dem Falle schon gerne gerechtfertigt und die Wahrheit klar stellen wollen!
Denn wie kann ich unter Eid etwas behaupten,was nicht stimmt?
Wozu gibt es eine eidesstattliche Versicherung?
Die Anwältin wollte in der Gegendarstellung (welche sie aber nicht geschrieben hat) den Richter darauf hinweisen.

Der Richter hat wohl nun entschieden,(habe leider das schreiben noch nicht)das er nicht rückwirkend zahlen braucht, weil sich die steuerliche Situation geändert hat! Er bzw. wir haben aber erst seit diesem Jahr beide Steuerklasse 1.
Was ich trotzdem nicht verstehe.Denn wir hatten eine Vereinbarung getroffen.

Wie du erkannt hast,scheint die Anwältin eine Schlaftablette zu sein! Und ich leide sehr unter ihre Arbeitsweise. Denn ich kann mich auf gar nichts verlassen und bekomme auch keine Informationen.

Aus dem Grunde wollte ich eben gerne wissen,ob man einen Anwalt wechseln kann?

vielen dank!
pechmarie

ps.die Fristverlängerung wurde beantragt,weil in der Kanzlei wegen Krankheit nur eine Notbesetzung arbeitete.

Geändert von pechmarie (07.02.2012 um 13:34 Uhr)
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  #8  
Alt 07.02.2012, 16:10
edy edy ist gerade online
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Hallo pechmarie,

Du hast also schon Unterhalt bekommen?

Besteht hierüber ein Titel/Gerichtsbeschluss?

Zitat:
das die eidesstattliche Versicherung
Wo wurde denn die eidesstattliche Versicherung abgegeben? Bei seinem RA?
Vor Gericht?

Wurde denn schon PKH bewilligt?

Zitat:
Daraufhin hat sein Anwalt geschrieben,die Vereinbarung ist ungültig,da mein (Ex)Mann die Trennungsvereinbarung unter meinem Druck unterschrieben hat
Unterhalt steht dir zu auch ohne Vereinbarung.

lg
edy
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  #9  
Alt 07.02.2012, 16:19
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Hallo edy und dankeschön!

Wir haben beide für uns privat eine Trennungsvereinbarung geschrieben!Ich habe dann 10 Monate Trennungsunterhalt bekommen.
Wir hatten bis zu dem Zeitpunkt mit keinem Anwalt oder Gericht zu tun!
Da er mir aber per Mail sehr gedroht hat,wollte ich mir einen fachlichen Rat holen.
Dadurch entstand die Klage bei Gericht.

Das wollte ich vorhin auch fragen.
Beantragt wurde die PKH schon im November2011. Aber bekomme ich den Bescheid oder die Anwältin?

viele Grüße
pechmarie

ps. er hat sich arbeitsmäßig runter stufen lassen. und so wurde von seinem anwalt nun der selbstbehalt errechnet!
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  #10  
Alt 07.02.2012, 19:37
edy edy ist gerade online
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Hallo Pechmarie,

Zitat:
Denn wie kann ich unter Eid etwas behaupten,was nicht stimmt?
Nochmal die Frage:War das vor Gericht oder bei seinem RA?

Was PKH betrifft, würde ich mal beim zuständigen Amtsgericht nachfragen.

lg
edy
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