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#1
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| Mein Mann hat vor Jahren nach dem Tod des Vaters mit seinen 4 Geschwistern das Elternhaus geerbt. Ein Bruder sollte das Elternhaus übernehmen und die anderen Geschwister dabei finanziell entschädigen. Da auf dem Elternhaus noch ein Wohnrecht lastete und dem Bruder die Übernahme des Hauses erleichtert werden sollte, wurde die Entschädigungssumme sehr niedrig angesetzt und auch vom Bruder u. a. an meinen Ehemann bezahlt. Nun steht im Raum, dass beim Zugewinnausgleich die gesamte Wertsumme des Anteils meines Mannes am Elternhaus angesetzt wird, d. h. , dass mein Mann sich das Geld, das er vor Jahren seinem Bruder erlassen hat, von mir im Rahmen des Zugewinns zurückholen kann. Das erscheint mir doch sehr ungerecht. Ist das wirklich RECHT??? |
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#2
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| Hallo Rovena, Schwieriges Thema. Wer hatte den noch Wohnrecht? Ist denn sein Endvermögen so hoch, das der erhöhte Anfangswert(sein Erbteil) zum tragen kommt? lg edy |
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| Stichworte |
| erbschaft, zugewinnausgleich |
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