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#1
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| Hallo liebes Scheidungsforum, ich bin frisch verheiratet, und mein Mann und ich wollen einen Ehevertrag zum ehelichen Güterrecht machen. Nun sieht es so aus, das wir uns da nicht so richtig einigen können (kein gutes Zeichen, meint ihr? ;-) ). Aber gut, es geht ja nur um finanzielle Dinge. Wie ist es? Kann man auch einen Zugewinnausgleich vereinbaren und davon nur bestimmt Dinge ausnehmen. Z.B. hat mein Mann eine Firma. Die Wertsteigerung der Firma soll nicht in sein Endvermögen fließen (wenn es denn dann irgendwann tatsächlich mal eine Wertsteigerung gibt). Ist so was möglich und üblich? Danke. Meike |
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#2
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| Hallo, dies kann alles in einem Ehevertrag geregelt werden. Siehe hier: Ehevertrag ? Wikipedia lg edy |
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| Stichworte |
| endvermögen, firma, wertsteigerung |
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