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  #1  
Alt 04.02.2011, 13:50
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Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 1
Standard Voreheliches Zusammenleben: Zugewinn

Hallo liebe "Mitstreiter",

leider habe ich zu dem meiner Meinung nach sehr praktischen Fall der Brechnung des Zugewinns keine Beitrage gefunden:

Vor Eheschließung habe ich mit meiner Partnerin einige Jahre zusammengelebt und schon während dieser vorehelichen Zeit unsere Geld und Vermögen "vermischt". Das bedeutet, ich habe zum Beispiel mit meinem Gled auf ihren Namen einen Sparbrief abgeschlossen.
Außerdem habe ich während der vorehelichen Zeit, die Miete übernommen oder z.B. ihr Bafög Darlehen abgelöst.
Wie gesagt, das war alles noch VOR dem Tag der Eheschließung.

Nun meine Frage, wie schaut das in der Praxis mit der Berechnung des Anfangsvermögens aus. Ist da wirklich stumpf auf den Tag der Eheschließung abzustellen?

Über Eure Einschätzung freue ich mich sehr!

Vielen vielen Dank
Gize
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  #2  
Alt 06.02.2011, 20:25
edy edy ist gerade online
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 706
Standard

Hallo gize2004,

Mein eigener Fall:

Hatte Depotauszüge vom 31.12.1989 von Banken usw.

Tag der Eheschliessung war der 23.4.1990.

Diese Auszüge wurden von der Gegenseite (RA) nicht anerkannt.

Konnte aber an Hand von Kto-Auszügen nachweisen das ich das Geld auch
noch am Tag der Eheschließung hatte.

lg
edy
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