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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 28.01.2012, 13:09
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Beiträge: 4
Standard vorzeitig ausgezahlte Lebensversicherung

Hallo,

nun gehöre ich auch zu Eurem Kreise und habe folgendes Problem: Wir waren 8 Jahre verheiratet, vor 18 Jahren hatte ich eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, die in 7 Jahren zur Auszahlung gekommen wäre. Da meine Ex einen recht aufwändigen Lebensstil sich angeeignet hatte, habe ich diese LV im Herbst gekündigt um damit einen Hauskredit abzulösen, sodass die monatlichen Belastungen weniger sind. Dies hatte ich ja nur im Glauben an den Fortbestand der Ehe gemacht. Nun der Cut. Das Haus wird verkauft und wir trennen uns. Nun möchte ich eigentlich, dass vom Verkaufserlös erstmal meine Versicherung wieder zurückgezahlt wird. Dies war übrigens durch die vorzeitige Kündigung mit einem Verlust von fast 9.000,- verbunden. Hinzu kommt, dass ich seit Jahren eine 100 % Erwerbsunfähigkeitsrente erhalte und diese Versicherung mir dann bei meiner spärlichen späteren Rente als Ausgleich dienen sollte. Hätte ich auch nur geahnt, dass die Ehe zerbricht, hätte ich natürlich niemals den Vertrag gekündigt, zumal der Verlust nun doch recht beachtlich ist. Sie ist nun der Meinung, dass dies nicht rechtens wäre und ich keinen Anspruch darauf hätte. Ich habe diesbezüglich schon recht viel gegoogelt, jedoch diesen besonderen Fall nicht gefunden. Wenn überhaupt, hätte sie doch nur einen Anspruch auf den Gewinn der Versicherung, der innerhalb der Ehezeit enstanden ist, also Stand der VS zu Beginn und zu Ende der VS, aber wie wäre dann der erhebliche Verlust zu werten ? Hat hier einer von Euch einen Rat ?? Sie hat übrigens auch eine LV mit Wahlrecht, also Einmalzahlung bzw. monatlich Rente, würde mir dann entsprechend auch etwas davon irgendwann zustehen oder würde dies über den Versorgungsausgleich geregelt ?
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  #2  
Alt 28.01.2012, 13:58
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 706
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Hallo Red Scorpion,

Hier wäre ein Zugewinausgleich durchzuführen.

Wenn am Ende noch genug "Masse" vorhanden ist, bekommt jeder erstmal
das was er in die Ehe mitgebracht hat zurück.

Also was hatte jeder am Anfang und was ist noch vorhanden?



lg
edy
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  #3  
Alt 28.01.2012, 14:21
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Registriert seit: 28.01.2012
Beiträge: 4
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Hallo ,

vielen Dank für die schnelle Antwort, soll das heißen, dass der Rückkaufswert der Lebensversicherung Stichtag Eheschließung ist und als eingebrachtes Kapital gilt ?
Das Problem ist ja, wie bei vielen sicherlich auch, dass man Jahre zusammenlebt und dann sich entschließt zu heiraten. Der Übergang ist ja da recht fließend und schwerlich nachzuvollziehen.
Aber es ist mir hier in diesem Fall nicht klar, denn es ist ja durch die Vorzeitige Auflösung ein sehr hoher Verlust entstanden. Sicher, unterm Strich profitieren ja beide davon, da ja durch den abgelößten Vertrag die Restschuld geringer ist und daduch der Verkaufserlöß höher ausfällt.
Wir wollen eigentlich, beide, vermeiden, damit zu Anwalt zu gehen, jeder weiss ja, wie da schnell hohe Kosten entstehen können, anderseits sehe ich jedoch nicht ein, durch die vorzeitige Kündignung mein Pölsterchen fürs Alter völlig zu verlieren, bzw. nur hälftig etwas davon haben. Irgendwo habe ich mal gelesen, dass eine reine Kapitalversicherung personenbezogen ist und demjenigen auch alleinig gehört.
Anderseits habe ich aber auch Angst, dass wenn die Scheidung in ca. 10 Monaten rechtskräftig ist, und ich mehr Geld aus dem Verkaufserlöß erhalte, sie damit kommt , dass ich ja zum Stichpunkt der Scheidung mehr Vermögen besitzen würde. Ausweg wäre dann nur, per Notarvertrag dies vorher zu fixieren. Damit ist aber dieser besondere Fall nicht geklärt. Demenstprechend hätte ich ja dann auch Anspruch auf ihre LV , und da hat sie ja Wahlrecht, was sie bisher noch nicht bestimmt hat. So müßte mir ja demensprechend auch die Hälfte ihrer LV zustehen, denn es würde sich ja auch um Zugeewinn handeln.
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  #4  
Alt 28.01.2012, 14:30
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 706
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Hallo Red Scorpion,

Zitat:
dass der Rückkaufswert der Lebensversicherung Stichtag Eheschließung ist und als eingebrachtes Kapital gilt ?
Es zählt der Versicherungswert am Stichtag der Eheschließung (Anfangsvermögen) und der Stichtag am Ende (Tag der Zustellung des
Scheidungsantrages beim anderen Partner).

Die Differenz ist evtl. der Zugewinn,dieser ist auszugleichen.

zum einlesen:

Berechnung Zugewinnausgleich

lg
edy
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  #5  
Alt 06.02.2012, 21:52
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Registriert seit: 06.02.2012
Beiträge: 1
Standard Lebensversicherung im Trennungsjahr

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und trenne mich auch gerade von meiner Frau. Um neue Möbel kaufen zu können muss ich eine Lebensversicherung vorzeitig kündigen. Der Verlust hält sich in Grenzen, insofern ist das okay.
Ich tilge damit auch einen Hauskredit, der auf unser beider Namenläuft, damit meine Frau mit unserem Sohn das Haus weiter halten kann.

Meine Frage: Darf ich das Geld aus der Versicherung, was über die Sondertilgung hinausgeht für mich ausgeben? Ist doch Zugewinn oder nicht?

Da wir nur ein Auto haben, das auf ihren Namen läuft würde ich mir auch gern ein Auto vom Rest zulegen. Darf ich das?
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  #6  
Alt 06.02.2012, 22:10
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 706
Standard

Hallo A1964 ,

Zitat:
Meine Frage: Darf ich das Geld aus der Versicherung, was über die Sondertilgung hinausgeht für mich ausgeben? Ist doch Zugewinn oder nicht?
Wenn jeder auf seine Kosten kommt spricht nicht dagegen.

Zugewinn ist für jeden: Endvermögen minus Anfangsvermögen

Wenn also bei jedem am Ende mehr als am Anfang vorhanden ist,dann ist
das ein Zugewinn, und der ist zu teilen.

lg
edy
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  #7  
Alt 09.02.2012, 12:28
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Registriert seit: 28.06.2011
Beiträge: 2
Ausrufezeichen

Eine Lebensversicherung "zurück zu zahlen" ist nicht möglich. Gekündigt ist gekündigt! Sie könnten eine neue kapitalbildende Lebensversicherung abschließen, doch empfehlenswert ist das nicht. Bedenken Sie bitte die hohen Kosten dieser (bis zu 30% Ihrer Beiträge), die Sie bereits einmal bezahlt und verloren haben. Zudem sind die Renditen sehr gering (aktueller Garantiezins 1,75%), die Laufzeit extrem lang und die Verträge so komplex und unverständlich, dass Sie kein Verbraucher verstehen kann.

Ihren Worten entnehme ich jedoch auch, dass Sie Ihre Lebensversicherung mit Verlust gekündigt haben und damit unzufrieden sind? Das geht den allermeisten Versicherungsnehmern so. Verbraucherschützer u.a.m. vertreten jedoch die Meinung, dass die meisten Rückkaufswerte zu Unrecht so niedrig sind. Wehrt sich keiner gegen diesen Missstand, wird dies auch weiterhin so bleiben. Daher ist es sehr wichtig, die Verluste nicht zu akzeptieren und sich zu wehren! Natürlich können auch bereits gekündigte Policen angefochten und nachreguliert werden.

Es ist verständlich und richtig, dass Sie sich fürs Alter etwas ansparen möchten, um später Ihre Rente zu aufzubessern. Eine Lebensversicherung ist jedoch - wie der Name schon sagt - ein Versicherung und daher als Altersvorsorgeprodukt nicht geeignet. Sinnvolle, Alternativen gibt es viele: Denken Sie doch einmal über ein Festgeldkonto nach. Wie schaut es mit Immobilien oder anderen Sachwerten aus? Auch Aktien/ Fonds sollten Sie nicht vernachlässigen.

Für Ihre weiteren Fragen bezüglich der Aufteilung des Vermögens, sollten Sie sich an einen Scheidungsanwalt wenden. Hier spielen zahlreiche Faktoren einen Rolle.
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