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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 09.05.2011, 15:12
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Registriert seit: 09.05.2011
Beiträge: 2
Standard wer trägt Schulden?

Hallo,


vorab erstmal kurz ein paar information zu mir und meiner Situation...

Also ich bin seit 15 Jahren verheiratet, war die ganze Zeit Hausfrau, ohne Kinder, und nun steht meine Scheidung am 18.5 vor der Tür.

Nun zu meinen Fragen...
Mein Mann und ich haben ein gemeisames Konto das er wie ich heute bemerkt habe bis 8000 Euro überzogen hat, ich habe ein eigenes Konto das nur auf meinen Namen läuft auf das er seit der Trennungszeit den Unterhalt überweist. Wer muss den jetzt für die 8000 Euro grade stehen? Ich habe von diesem Geld keinen Cent abgehoben, habe nichteinmal eine Karte dafür...


Meine zweite Frage wäre...

Mein Mann und ich haben eine Eigentumswohnung die wir zusammen gekauft haben über vorfinanzierte Bausparverträge, noch hoch belastet.Wer muss diese Schulden weiter bezahlen?
Dazu gehört noch zu erwähnen das ich schon lange ausgezogen bin und er alleine darin wohnt.

Ich hoffe auf baldige Antwort

Lg
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  #2  
Alt 09.05.2011, 16:49
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 362
Standard

Hallo Lisa,

Zitat:
Zitat von Lisa45 Beitrag anzeigen
Wer muss denn jetzt für die 8000 Euro grade stehen?
Das Konto müsste dein ex mann ausgleichen! Wenn er das Geld genommen hat, sind es seine Schulden.


Zitat:
Zitat von Lisa45 Beitrag anzeigen
Mein Mann und ich haben eine Eigentumswohnung die wir zusammen gekauft haben über vorfinanzierte Bausparverträge, noch hoch belastet.Wer muss diese Schulden weiter bezahlen?
Wenn die Eigentumswohnung euch beiden gehört, sind es auch eure Schulden.

Zitat:
Zitat von Lisa45 Beitrag anzeigen
Dazu gehört noch zu erwähnen das ich schon lange ausgezogen bin und er alleine darin wohnt.
Wie wurde denn im Rahmen von Zugewinnausgleich und Vermögensteilung mit eurer Eigentumswohnung verfahren? Wenn er den Wohnvorteil geniesst und sie behalten möchte, dürfest du doch einen finanziellen Ausgleich erhalten haben. Oder folgen diese Berechnungen erst noch?

Geändert von Coldplay (09.05.2011 um 16:52 Uhr)
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  #3  
Alt 09.05.2011, 17:18
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Registriert seit: 09.05.2011
Beiträge: 2
Standard

Zitat:
Zitat von Coldplay Beitrag anzeigen
Hallo Lisa,

Wie wurde denn im Rahmen von Zugewinnausgleich und Vermögensteilung mit eurer Eigentumswohnung verfahren? Wenn er den Wohnvorteil geniesst und sie behalten möchte, dürfest du doch einen finanziellen Ausgleich erhalten haben. Oder folgen diese Berechnungen erst noch?
Hallo

erstmal lieben Dank für die Antwort

Also wegen der Eigentumswohnung wurde noch gar nichts geredet, da ich mit meinem bald Ex-Mann seit der Trennung und dem errechnen des Unterhalts gar keinen Kontakt mehr hatte. Wird das dann evtl beim Scheidungstermin vor Gericht geregelt? In meinem Brief stand "Scheidung mit Folgesache". Was genau ist den mit Folgesache gemeint? Im schreiben stand gar nichts das irgendwas diesbezüglich besprochen werden würde.

Lg
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  #4  
Alt 09.05.2011, 21:05
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 362
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Zitat:
Zitat von Lisa45 Beitrag anzeigen
Also wegen der Eigentumswohnung wurde noch gar nichts geredet
gut, dann steht dieses Thema ja noch an. Wenn ihr euch dahingehend einigt, dass er die Wohnung behalten möchte, dann hast du im Anschluss daran auch nichts mehr mit den daraus resultierenden Schulden zu tun. Allerdings wirst du vielleicht auch kaum einen ordentlichen Anteil erhalten, wenn die Wohnung noch "hoch belastet" ist.

Zitat:
Zitat von Lisa45 Beitrag anzeigen
In meinem Brief stand "Scheidung mit Folgesache". Was genau ist den mit Folgesache gemeint? Im schreiben stand gar nichts das irgendwas diesbezüglich besprochen werden würde.
Das weiss ich leider nicht. Ich war noch nie geschieden!
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  #5  
Alt 10.05.2011, 00:59
edy edy ist gerade online
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 706
Standard

Hallo Lisa45,

Folgesachen sind z,B. der Versorgungsausgleich (Rente), Zugewinnausgleich,
Aufenthaltsbestimmungrecht,Sorgerecht( bei Kindern) Unterhalt usw.

Hast du keinen RA ?

Wann wurde das Konto überzogen? Vor oder nach Zustellung des Scheidungsantrages?

lg
edy
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  #6  
Alt 10.05.2011, 23:53
gänseblümchen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Mir geht es ganz ähnlich

Also liebe Lisa,



Hallo Lisa,

ich war 19 Jahre verheiratet und habe allerdings einen Sohn von 18 Jahren. Mein Mann hat bei seiner Arbeit als Kriminalbeamter sehr gut verdient und es war sein Wunsch, dass ich quasi als "nur" Hausfrau, allerdings mit einem 400 Euro Job zu Hause bleibe. Und ich kann jetzt sagen, nachdem er sich jetzt in eine junge Kollegin verliebt hat, dass es ein riesen Fehler war.Würde ich nie mehr so machen, ich hatte einen Beruf und jetzt habe ich mich quasi weil es heute ja nach dem Trennungsjahr und während dem Scheidungsverfahren stark um die Eigenverantwortung geht selbst ins Abseits geschossen.Wir haben zusammen auch eine Eigentumswohnung, mit 140 qm, weder das Gericht noch sonst jemand hat sich für die Schulden interessiert, warum auch ich kann sie ja nicht bezahlen. Ich bekomme dementsprechend weniger Unterhalt und er verschafft sich so seine Altersvorsorge.. Nie, nie wieder würde ich einer Frau empfehlen nur Hausfrau zu sein. Ich und mein Sohn leben derzeit auf 67 qm und ich habe furchtbare Angst, dass ich mit 43 Jahren keine Vollzeitstelle mehr finde und in Harz 4 reinrutsche. Aber was ich dich auch noch fragen wollte, was hast du denn all die Jahre in einem 2 Personen Haushalt gemacht, war Dir das nicht zu langweilig? Ist jetzt aber nich böse gemeint.

Liebe Grüße und wir schaffen das schon

Eva





vorab erstmal kurz ein paar information zu mir und meiner Situation...

Also ich bin seit 15 Jahren verheiratet, war die ganze Zeit Hausfrau, ohne Kinder, und nun steht meine Scheidung am 18.5 vor der Tür.

Nun zu meinen Fragen...
Mein Mann und ich haben ein gemeisames Konto das er wie ich heute bemerkt habe bis 8000 Euro überzogen hat, ich habe ein eigenes Konto das nur auf meinen Namen läuft auf das er seit der Trennungszeit den Unterhalt überweist. Wer muss den jetzt für die 8000 Euro grade stehen? Ich habe von diesem Geld keinen Cent abgehoben, habe nichteinmal eine Karte dafür...


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