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#1
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| Hallo, ich hab folgende Frage: wie berechnet sich der Zugewinn nach dem neuen Scheidungsrecht. Wenn der Mann eine Firma hat und selbständig ist, fällt das auch mit in den Zugewinnausgleich. Oder wird das nach dem neuen Zugewinnrecht nicht berücksichtigt? Danke, Edith |
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#2
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| Wenn eine Firma in den Zugewinnausgleich fällt, dann ist der Wert der Fa. vor der Eheschließung mit dem zum Zeitpunkt der Scheidung zu vergleichen. Liegt ein Wertzuwachs vor, so ist dieser hälftig auszugleichen. Wenn allerdings ein Verlust gegeben ist, so sieht es mit dem übrigen Zugewinnausgleich auch schlecht aus, weil der Verlust mit sonstigem Zugewinn gegengerechnet wird. |
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| Stichworte |
| firma, selbständig, zugewinn |
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