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#1
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| Hallo, meine Frage ist: wie setzt sich das Anfangsvermögen beim Zugewinn zusammen? Und stimmt es, dass es es im Eigentum des einzelnen Ehepartners bleibt? Danke. Mary |
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#2
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| Ja, es ist so, dass das Anfangsvermögen im Eigentum des jeweiligen Ehegatten verbleibt. Der Wert des Anfangsvermögens wird dadurch ermittelt, dass dere Wert zugrunde gelegt wird, den das bei der Eheschließung vorhanden Vermögen in diesem Zeitpunkt hatte. Ist ein Haus beispielsweise heute 200.000 Wert, bei der Eheschließung aber lediglich 150.000 Euro, so gilt der damalige Wert als Grundlage für das Anfangsvermögen. Die Wertsteigerung von 50.000 ist grade nicht das Anfangsvermögen, sondern wäre dann Teil des Zugewinns. |
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| Stichworte |
| anfangsvermögen, zugewinn, zugewinnausgleich |
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