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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 08.07.2010, 09:28
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Ort: Kreis Recklinghausen
Beiträge: 2
Frage Wie werden Schulden aufgeteilt ?

Die Scheidung steht bevor. Nach Hausverkauf werden ca. 40.000 € Schulden aus der Masse übrig bleiben. Die Schulden sind gemeinsam in der Ehe gemacht worden und die Verträge auch gemeinsam unterschrieben worden. Meine unterhaltspflichtigen Kinder wohnen bei mir. Ich bezahle momentan alles alleine sowie die Instandhaltung des Hauses. Meine EX verdient ca. 1200€ netto und gibt keinen Unterhalt für meine Kids. Man(n) zahlt ja, weil ich dachte es gibt noch eine gemeinsame Zukunft. Sie hat einen Anderen und will von uns nichts mehr wissen. Bleibe ich auch auf den Schulden nach der Scheidung alleine sitzen ???
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  #2  
Alt 08.07.2010, 13:25
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 554
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Hallo Hansi,

Zitat:
Meine EX verdient ca. 1200€ netto und gibt keinen Unterhalt für meine Kids.
Ist doch schön für sie,wenn du dir das gefallen lässt.

Ich würde Sie auffordern Unterhalt für die Kids zu bezahlen,
ansonsten ab zum Anwalt.
Dann werden ihr nochmals 2000€ RA-Gebühren auferlegt.
Wenn sie doch Geld verdient muss sie sich auch an den Schulden beteiligen.
Würde mal mit der Bank reden was passiert,wenn du zahlungsunfähig bist,
ob die Bank dann bei deiner Frau pfänden kann.?

lg
edy
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  #3  
Alt 11.07.2010, 14:26
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Registriert seit: 11.07.2010
Ort: Leipzig
Beiträge: 29
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Ich seh das ähnlich wie mein Vorredner. Erstmal muss Unterhalt gezahlt werden. Ob tatsächlich ein Unterhaltsanspruch besteht soll der Anwalt ausrechnen (manche rechnen sich ja auch gern arm!). Aber den würde ich mir dann holen.

Im Zugewinnausgleichsrecht bin ich zwar nicht so firm, aber wenn ihr beide Eigentümer der Hütte seid, dann sin meiner Meinung nach auch die Schulden nach der Eigentümerquote mit ins Endvermögen einzubeziehen.
Würde für dich ein Zugewinnausgleich Sinn machen? Sonst könnte man ja auch an einen Verzicht denken? Du kümmerst dich um Haus und Kinder und die soll mal das Weite suchen. Wäre doch eine Möglichkeit. Ein Anwalt sollte vielleicht auch noch mal genau überprüfen dass die Alte nicht noch mein einem eigenen Unterhaltsanspruch daher kommt. Wieviel verdienst du denn? Sie 1200 netto richtig?
__________________
Bei weiteren Fragen stehe ich gern auch per PN zur Verfügung.

LG Justi



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