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Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 19.01.2010, 18:10
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Hallo so jetzt habe ich den Zugewinn beantragt,wie siehts denn eigentlich mit der Firma meines Mannes aus er hält 50% zählt die auch zu seinem Vermögen?und was ist mit den Mieteinnahmen die er hat?Ich blick da nicht so ganz durch,vielleicht kennt sich jemand aus.das Geld vom Sparbuch hat er verschwinden lassen hab ich noch Anspruch darauf oder ist es jetzt einfach weg?

Geändert von Nora (19.01.2010 um 18:17 Uhr) Grund: löschen
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  #2  
Alt 19.01.2010, 19:06
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 94
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Hallo Nora,
Zitat:
Hallo so jetzt habe ich den Zugewinn beantragt
Wo hast du denn den Zugewinnausgleich beantragt ?

Wenn bei einem Rechtsanwalt dann kann der dich doch bestens
beraten.
Zitat:
und was ist mit den Mieteinnahmen
Mieteinnahmen sowie Einnahmen aus der Firma ( Gewinn) sind nur für
den Trennungsunterhalt oder für den Nachehelichen Unterhalt von
Bedeutung, aber nicht für den Zugewinn.


lg
edy
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  #3  
Alt 27.02.2010, 09:47
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Beiträge: 8
Standard Zugewinn

Was passiert denn wenn mein Mann während des Trennungsjahres neue Schulden macht und somit sein Endvermögen schmälert? Bei und ist das so das mein Mann am Anfang der Ehe ein höheres Vermögen hatte als am Tag der Scheidungszustellung,aber auch nur aus dem Grund weil er im Trennungsjahr noch Schulden in Höhe von 110000,-Euro gemacht hat.Wir haben während der Ehe Schulden in Höhe von 70.000 abgebaut und das alte Haus ist im Wert um 50000,-gestiegen,aber durch seine neuen Schulden hat er jetzt natürlich weniger Vermögen.Das Vermögen war trotz Schulden immer positiv.Am Anfang waren es 416000,- Vermögen aber durch die neuen Schulden im Trennungsjahr hat er es jetzt geschmälert auf 316000,-.also hat er ja keinen positiven Vermögenszuwachs oder?In dem Fall würde ich leer ausgehen weil er neue Schulden gemacht hat.Fände ich ungerecht.
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  #4  
Alt 04.03.2010, 17:51
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Beiträge: 85
Standard Schulden im Trennungsjahr und Zugewinnausgleich

Hallo Nora,

so einfach ist die Rechnung doch nicht. Klar, im Trennungsjahr kann sich der Vermögenszuwachs positiv oder negativ ändern. Man kann auch Schulden machen. Aber wenn man Schulden macht, bekommt doch auf der anderen Seite einen Gegenwert dafür: Beispiel: ich mache 20.000 Euro Schulden (Darlehen) und kaufe dafür einen neuen PKW für 20.000 Euro. Also hat sich im Endeffekt nicht viel getan. klar, der PKW nutzt sich ab, aber das hätte auch ei PKW getan, den ich vorher schon gehabt hätte.

Gruss
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  #5  
Alt 04.03.2010, 18:51
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Beiträge: 8
Standard Zugewinn

Hallo ,ersteinmal danke für die Antwort.
Also am Tag der Hochzeit gab es ja noch einen Sparvertrag über 50.000 Euro und Schulden in Höhe von 220.000 Euro das positive Anfangvermögen betrug alsi ca.416.000.Am Tag der Trennung waren die Schulden bei 150.000 das war der Sparvertrag der fällig wurde und das was wir abgezahlt haben plus 8500 neue Schulden.Positiv Vermögen immer noch 416.000.dadurch das am Tag der Scheidungszustellung der Sparvertrag ja nicht mehr vorhanden war sind schonmal 50.000 Vermögen weniger.Ein Haus ist im Wert um 50.000 gestiegen das andere um 30.000 im Wert gefallen und dazu hat er nocheinmal 110.000 neue Schulden gemacht sodas unterm Strich ein positives Endvermögen von 368.000 rauskommt.Hätte er jetzt nicht diese 110.000 neue Schulden gemacht wäre das Endvermögen höher gewesen als das Anfangsvermögen.Aber da es ja jetzt durch die neuen Schulden weniger Vermögen gibt geh ich davon aus das es für mich keinen positiven Ausgang gibt.Es ist gut das,das Gesetz geändert wurde aber wenn der Mann neue Schulden macht und somit sein Endvermögen wieder schmälert ist das ja auch nicht wirklich gerecht.Also er hat das andere haus renoviert und hat einen Endwert von 100.000Euro angegeben,aber reingesteckt hat er 110.000
und der Anfangwert war 50.000 normalerweise müsste das Haus ja dann theoretisch 160.000 Wert sein.Ich überlege ob ich einen Gutachter hinzuziehen soll,das sind für mich ja erhebliche Kosten.
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  #6  
Alt 07.03.2010, 17:30
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Beiträge: 71
Standard Endvermögen bewerten

Hallo,
ja, bei Sachwerten besteht immer das Problem der Bewertung des Endvermögens. Wenn dein Ex behauptet, das Haus wäre X Euro wert, und du behauptest was anderes, musst du das beweisen, da du ja die Forderung aufstellst. Fällt der Beweis positiv aus, so muss dein Ex die Kosten tragen. Übrigens musst du nicht den Gutachter bestellen, sondern dies macht das Gericht, wenn die Höhe des Zugewinns streitig ist.

Gruss
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