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Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 11.10.2009, 20:32
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Registriert seit: 11.10.2009
Beiträge: 2
Standard Zugewinn beim neuen Scheidungsrecht

Hallo Ihr Lieben,

mein Mann ist vor kurzem, d.h. am 1.4. aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, hat aber ab und an noch bei mir geschlafen und ist auch noch nicht umgemeldet. Ich lasse ihn bei mir schlafen, weil er von mir aus besser zu Arbeit kommt..aber ausschließlich am Wochenende.
Vor kurzem erfuhr ich, das ab dem 1.9. ein neues Scheidungsrecht gilt, bei dem ich Auskunftspflichtig werde bezüglich meines Vermögens. Als Unternehmerin konnte ich deutlich mehr Gewinn erzielen als mein Mann. Wenn ich nun nach einem Jahr, also am 1.4.2010 die Scheidung einreichen möchte, werde ich dann auskunftspflichtig und muss womöglich meinen Mann den Zugewinn auszahlen? (wir leben in Gütergemeinschaft ohne Ehevertrag).
Vielen Dank für Eure Auskunft,
Irene.
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  #2  
Alt 12.10.2009, 12:37
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 85
Standard neues Scheidungsrecht

Hallo Irena,

also, wenn man als Eheleute keinen Ehevertrag abgeschlossen hat, so lebt man nicht in Gütergemeinschaft, sondern in Zugewinngemeinschaft. Gütergemeinschaft kann nur durch einen Ehevertrag vereinbart werden.

Die Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehepartner ist Stichtag für die Berechnung des Zugewinns. Also ab dem Tag, an dem das Familiengericht den Scheidungsantrag deines Rechtsanwalts deinem Mann zustellt.
Für denjenigen, der mehr erwirtschaftet als sein Partner, für den ist es besser, den Scheidungsantrag so früh wie möglich zu stellen.

Jeder der Ehegatten ist (das war aber schon immer so, nicht nur nach dem neuen Scheidungsrecht) auskunftspflichtig bzgl. seines Vermögens, wenn es um den Zugewinnausgleich geht.

Interessant wären auch noch Antworten auf folgende Fragen: Gibt es eigentlich sonst noch gemeinsame Aktivitäten bei euch, geht ihr zusammen noch ins Kino oder so? Hat dein Mann ein separates Zimmer bei dir? Macht er sich dort auch das Essen?

Viele Grüße erst einmal
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  #3  
Alt 12.10.2009, 19:50
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Registriert seit: 11.10.2009
Beiträge: 2
Standard Zugewinn

Hallo Alex,

danke ersteinmal für die Auskunft, mir geht es vor allem darum, das mein Mann nicht am Zugewinn beteiligt wird, da sein Einkommen im Verhältnis zu meinem sehr gering ist. Ich lasse ihn am Wochenende bei mir schlafen, aber wir essen noch zusammen. Auch bekommt er mein Auto, um zur Arbeit zu fahren.
Mir geht es vor allem um die weitere Prozedur. Kann mein Mann beispielsweise zum Anwalt gehen so das ich jetzt auskunftsplichtig bin über mein Einkommen oder kann er irgendwie anders Kenntnisse über mein Vermögen bekommen. Ich möchte natürlich meinen Mann schon beteiligen, aber nicht mit der Hälfte des Einkommens, das wäre einfach zu viel.
Gruss,
Irene
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  #4  
Alt 12.10.2009, 20:27
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 74
Standard Zugwinnausgleich und Unternehmen / Betrieb

Hallo Irene,

der Zugewinn wird bei jedem Partner ermittelt indem man vom Endvermögen das Anfangsvermögen abzieht. Die Differenz bei beiden Partnern ist dann zur Hälfte auszugleichen. Ist ein Betrieb odere Unternehmen vorhanden, so ist auch das ein Vermögenswert und ist zu bewerten. Sämtliche finanziellen Werte sind grds. zu bewerten. Jeder Partner hat einen Auskunftsanspruch über Anfangsvermögen und Endvermögen. Die Auskunft, die man erteilen muss, muss man u.U. auch eidesstattlich versichern.
Ich sehe nicht, wie du daran vorbeikommen kannst, deinen Mann an einem möglichen Gewinn deines Unternehmens zu beteiligen.

So wie ich es sehe, seit ihr auch noch nicht mal richtig getrennt. Da wird es bis zur Scheidung wohl auch noch etwas dauern und dein Zugewinn kann sich noch weiter vergrößern und dass, was du auszugleichen hast, auch.

Viele Grüsse,

Lara
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  #5  
Alt 05.12.2011, 00:17
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Registriert seit: 25.11.2011
Beiträge: 17
Standard

Hallo,

Lara hat vollkommen Recht mit dem was sie schreibt. Ohne Ehevertrag lebt man in der Zugewinngemeinschaft. Wenn diese beendet wird muss der Zugewinn zwischen Anfang- und Endvermögen ausgeglichen werden ( siehe auch: Zugewinnausgleich wenn beide Ehegatten leben | Recht-Finanzen )

Um diese Auskunftspflichten kannst du dich rechtlich nicht herumdrücken. Ich weiß nicht wie dein Mann drauf ist, aber wenn du ihm ein gutes Angebot machst mit dem er zufrieden ist, wäre der große Vorteil, dass alles reibungslos über die Bühne geht. Wenn er aber darauf besteht einen "Scheidungskrieg" anzuzetteln, dann kannst du zur eidesstattlichen Versicherung in Bezug auf dein Anfangs- und Endvermögen gezwungen werden.

LG
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  #6  
Alt 05.12.2011, 00:18
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Registriert seit: 25.11.2011
Beiträge: 17
Standard

oh, sorry.. habe erst jetzt das datum gesehen^^

das hat sich wohl inzwischen erledigt

tut mir leid
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