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#1
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| Anfangsvermögen Immobilie Frau 25 000 € + PKW 10.000 € = 35.000 € Anfangsvermögen Mann 0 € Wert der Immobilie am Eheaus 40.000 € + 2 PKW 25.000 € = 65.000 € - 35.000 € = Zugewinn 30.000 € Summe halbiert 15.000 € Endvermögen Frau 15.000 € + Anfangsverm 35.000€= 50.000 € Zugewinn Endvermögen Mann 15.000 € abzügl. Anfangsvermögen 0€ = 15.000 € Zugewinn. Differenz von Frau zu Mann 35.000 € Müßte Frau an Mann nun noch die Hälfte von 35.000 €, entspricht 17.250 €, zahlen. Oder denke ich total falsch? Geändert von Elise (14.12.2011 um 14:10 Uhr) |
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#2
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| Hallo Elise, meine Zugewinnberechnung: Das Anfangsvermögen der Frau erhöht sich noch um ein paar Tausend€ wegen der Indexierung ( Inflationsausgleich) hier aber außer acht gelassen. Endvermögen Frau 65000,00 Anfangsvermögen Frau 35000,00 Zugewinn Frau 30000,00 Endvermögen Mann 15000,00 Anfangsverm. Mann 0,00 Zugewinn Mann 15000,00 Zugewinn Frau davon Hälfte an Mann= 15000,00 Zugewinn Mann davon Hälfte an Frau = 7500,00 Verbleibende Summe 7500 also die Hälfte davon an Mann. Er hat also am Ende seine 15000€ (vor Abzug Ausgleich an dich) + den Ausgleich von dir 3750€ lg edy |
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#3
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| Danke edy, also ist derjenige, der ein Anfangsvermögen mit in die Ehe gebracht hat immer der Verlierer wenn es kein Ehevertrag gibt. ![]() Wenn jezt aber ein Ehepartner zwischendurch eine Summe X, egal woher, erhalten hat, die aber am Ende der Ehe einfach so aufgebraucht wurde, ist das Endvermögen dieses Ehepartners auch 0, oder? Geändert von Elise (14.12.2011 um 18:49 Uhr) |
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#4
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| Hallo Elise, Zitat:
den eigenen Eltern geschenkt,dann kommt das ins Anfangsvermögen. Dadurch wäre die Differenz Endvermögen/Anfangsvermögen=Zugewinn geringer. Würde sich in deinem Fall auswirken,weil dein Mann ja auch Zugewinn hat. lg edy |
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#5
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| Zitat: also ist derjenige, der ein Anfangsvermögen mit in die Ehe gebracht hat immer der Verlierer wenn es kein Ehevertrag gibt das würde ich so nicht sagen. der "verlierer" ist derjenige, der innerhalb der ehezeit mehr geld anhäuft als der andere. der zugewinn ist ja nur die differenz zwischen anfang und endvermögen. der ausgleich ist gewissermaßen ein ausgleich zwischen demjenigen, der während der ehe reicher wird und demjenigen, der ärmer, nicht reicher oder nicht so viel reicher wird als sein partner. siehe auch die folgenden links lg zur bedeutung des zugewinns: Zugewinnausgleich wenn beide Ehegatten leben | Recht-Finanzen zur zugewinnberechnung: Zugewinnausgleich wenn beide Ehegatten leben (Berechnung) | Recht-Finanzen |
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#6
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| Wenn nun aber, der Zugewin im Grunde ganz automatisch, sprich durch Wertsteigerung einer Immobilie die schon vor der Heirat nur einem Ehepartner gehörte, entsteht? Vielleicht sehe ich das falsch, ich lasse mich auch gerne belehren, aber hier erhält der Ehepartner ohne oder mit weniger Anfangsvermögen, einen Zugewinn, obwohl er nichts dazu beiträgt. Desweiteren muß die Immobilie ja auch Instand gehalten werden, das müsste meiner Meinung nach doch auch irgendwie angerechnet werden. |
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#7
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| Hallo Elise, Bei der Immobilie von 25000€ wird dir die Inflationsrate für die Zeit der 12 Ehejahre hinzu geschlagen. D.h. du bekommst den Wert(Kaufkraft) wie er vor 12 Jahren war. Dein Anfangsvermögen (Immo) wird hier mit ca.30000€ eingestellt. Zitat:
Ansonsten hat man sich halt für eine Zugewinngemeinschaft entschieden. lg edy Geändert von edy (16.12.2011 um 10:09 Uhr) |
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