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Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 04.07.2011, 09:57
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Standard Zugewinnausgleich bei gemeinsamem Anwalt

Hallo zusammen,
bin neu hier und habe eine dringende Frage an alle Erfahrenen: Mein Noch-Mann und ich haben einen gemeinsamen Anwalt, den er ausgesucht hat. Nun liegt vom Amtsgericht alles auf dem Tisch bezügl. Versorgungsausgleich, dazu gehört auch meine Firmen-Direktversicherung in Form einer LV, von der ich meinem Mann 12.000€ abgeben muss. Bei unserem letzten Anwaltstermin fragte ich ganz vorsichtig nach, was denn mit dem Aktiendepot meines Mannes wäre und mit den beiden LV, die er auf seinen Namen während unserer Ehe abgeschlossen hat. Der Anwalt hat da irgendwie überhaupt nicht reagiert und meinte, das wäre Zugewinnausgleich und hätte mit Versorgungsausgleich überhaupt nichts zu tun. Ich will nicht streiten und möchte auch gerne die Scheidung mit dem gemeinsamen Anwalt durchziehen, habe aber ein ganz schlechtes Gefühl dabei, dass der Anwalt diese zwei sehr großen Posten (in die LV wurde mind. 20 Jahre lang 300€/Monat eingezahlt) und das Aktiendepot für so unwichtig hält, dass er nicht auf meine Frage eingegangen ist. Mein Mann hat da auch nicht weiter reagiert. 1. Was kann ich tun und 2. steht mir von diesem Vermögen die Hälfte zu? Wenn ja, wie kann ich das ganze diplomatisch lösen? Will nämlich nicht als berechnende Furie dastehen, habe trotzdem Angst, dass mein Mann alles hinter meinem Rücken schon zu Geld gemacht hat! Wäre Euch für ein paar Antworten/Hilfestellungen sehr dankbar!
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  #2  
Alt 04.07.2011, 18:20
edy edy ist gerade online
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 706
Standard

Hallo Mountainbikelady,

Bevor du etwas akzeptierst solltest du dir die Aufstellung des Zugewinnausgleiches ganz genau ansehen.(PC-Ausdruck).

Deine Lebensversicherung gehört nur zum Versorgungsausgleich wenn
sie auf Rentenbasis läuft,sonst in den Zugewinnausgleich.


Wichtig ist, an alles woran du dich erinnern kannst,muss im Zugewinn-
ausgleich auftauchen (Bargeld/LV/Aktien/Immobilien usw.) und zwar am
Anfang der Ehe (Heiratstag) und am Ende (Zustellung des Scheidungsantrages).
Dies ist durch Belege nachzuweisen.Sollte das nicht lückenlos geschehen,
dann evtl.selbst einen RA nehmen.

Google doch mal im Net nach Zugewinnausgleich (kein einfaches Thema).

Die ganze Nachrechnung könntest du auch bei einem Notar durchführen lassen (billiger).





lg
edy

Geändert von edy (04.07.2011 um 18:22 Uhr)
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  #3  
Alt 04.07.2011, 21:45
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Beiträge: 23
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Ganz wichtig: ihr habt keinen gemeinsamen Anwalt!!!

Wenn dein Mann den Anwalt beauftragt hat, dann darf und muss der Anwalt nur die Interessen deines Mannes vertreten und muss für ihn das Beste rausholen.

Ein "gemeinsamer" Anwalt macht nur Sinn, wenn man sich selbst sehr gut informiert hat, es keine Probleme zu klären gibt und sich eigentlich alle einig sind. Dann kann man Geld sparen. Derjenige, der sich keinen Anwalt nimmt läuft allerdings Gefahr, am Ende draufzuzahlen.

Gruß Frodo
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  #4  
Alt 05.07.2011, 09:08
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Registriert seit: 04.07.2011
Beiträge: 9
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Hallo zusammen,
erst mal Dankeschön für Eure Antworten.
Mittlerweile habe ich auch verstanden, dass der gemeinsame Anwalt nur für den Versorgungsausgleich zuständig ist und von Zugewinn nichts hören möchte.
Ich habe so viel im Netz von Zugewinn gelesen, dass ich weiss, dass auch Lebensversicherungen/Aktiendepots/Sparbücher etc. geteilt werden müssen, wenn sie während der Ehe angeschafft wurden.
Wie stelle ich das denn jetzt am geschicktesten an?
Kann ich meinen Mann beauftragen, mir die Stände der jeweiligen Konten zum Stichtag schriftlich zu besorgen?
Ist das mein gutes Recht oder kann er sich hier verweigern?
Wenn er alles besorgt, kann das dann der gemeinsame Anwalt "teilen" oder müssen wir uns extra einen Notar nehmen?
Fragen über Fragen, jedoch kann ich mir aus finanziellen Gründen keinen eigenen Anwalt leisten und bin auf die Diplomatie des gemeinsamen Anwaltes angewiesen....
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  #5  
Alt 05.07.2011, 09:42
edy edy ist gerade online
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Beiträge: 706
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Hallo Mountainbikelady,

Beide müssen alles nachweisen und zwar auf den Stichtag genau.

Banken und Versicherungen können meist bis 20 Jahre zurückgehen.

Bei Immobilien kann ein Fachmann den Anfangswert ermitteln.

In eigener Sache ging es um weit mehr als 1 Million €. Der Notar verlangte
für die Erstellung des Zugewinnausgleiches ca.1300€.

Eurer gemeinsamer RA soll den Ausgleich erstellen.Diesen könntest du einem
Notar (der evtl. auch noch RA ist) vorlegen.Ist irgend etwas nicht plausibel
dann könnte der dich als RA vertreten.

lg
edy
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Stichworte
aktiendepot, lebensversicherung

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