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  #1  
Alt 22.06.2011, 11:51
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Beiträge: 2
Standard Zugewinnausgleich bei Investition in das Haus der Schwiegereltern

Hallo Forum,

ich bin seit ´05 verheiratet. Wir bewohnen das Obergeschoß und meine Schwiegereltern den Rest. Im letzetn Jahr haben wir das Haus umfangreich saniert. Meine Frau hat per Erbvertrag das Haus "überschrieben" bekommen, ist aber noch nicht Eigentümer (erst beim Ableben ihrer Eltern).

Daraufhin haben wir das Haus nur mit Eigenleistungen (mein Bruder und ich + Helfer) saniert. Dafür haben wir Kredite in höhe von 80T€ aufgenommen. Die Wertsteigerung dürfte deutlich darüber liegen (Niveau vom Niedrigenergiehaus erreicht).

Jetzt kommt die Frage:
Wie ist diese Wertsteigerung zu bewerten?
Fließt sie überhaupt mit ein (Eigentümer sind ja die Schwiegereltern)?
Wer hat die Raten zu tragen?

LG
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  #2  
Alt 22.06.2011, 16:25
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Beiträge: 23
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Zitat:
Zitat von Bernix Beitrag anzeigen
Meine Frau hat per Erbvertrag das Haus "überschrieben" bekommen, ist aber noch nicht Eigentümer (erst beim Ableben ihrer Eltern).
Eigentümer ist derjenige, der als solcher ins Grundbuch eingetragen wurde. Und das dürfte auch schon heute deine Frau sein.

Eine Grundstückübertragung in Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge ist rechtlich gesehen eine einfache Schenkung. Und dazu guckst du hier unter Abs.2: § 1374 BGB Anfangsvermögen

Der Wert des Grundstücks im Zeitpunkt der Schenkung erhöht das Anfangsvermögen deiner Frau. Sämtliche Wertsteigerungen in Folge der Sanierung und der allgemeinen Marktentwicklung sind ihr Zugewinn, der ausgeglichen wird.

Gruß Frodo
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  #3  
Alt 23.06.2011, 00:10
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Beiträge: 2
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Es existiert nur ein Erbvertrag ohne das meine Frau im Grundbuch eingetragen ist. Spielt das eine Rolle??
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  #4  
Alt 23.06.2011, 09:04
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Beiträge: 23
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Das spielt schon eine ganz entscheidende Rolle, denn deine Frau hat in diesem Fall keinen Zugewinn, den man ausgleichen könnte.

Allerdings kommen jetzt deine Schwiegereltern mit ins Boot. Denn den umgekehrten Fall, nämlich dass die Schwiegereltern dem Ehegatten ihres Kindes etwas geschenkt hatten, hat der BGH im letzten Jahr völlig neu entschieden. Danach ist deren Zuwendung eine Schenkung, die nur im Vertrauen darauf erfolgte, dass die eheliche Lebensgemeinschaft zwischen ihrem Kind und dem beschenkten Schwiegerkind fortbesteht und das eigene Kind somit in den fortdauernden Genuss der Schenkung kommt. Scheitert die Ehe, entfällt damit die Grundlage für die Schenkung und die Schwiegereltern können diese zurückverlangen (BGH XII ZR 189/06). Diese Rechtsprechung ist meines Erachtens auch auf deinen Fall übertragbar. Die Sanierung hast du schließlich auch nur deshalb vorgenommen, weil du zusammen mit deiner Frau in dem Haus gewohnt hast und dir die Sanierung auch im Erbfall über eure ehelichen Lebensverhältnisse zugute gekommen wäre. Mit der Scheidung entfällt damit auch bei dir die Grundlage für die Sanierung, die du deinen Schwiegereltern geschenkt hast. Nach der Scheidung könntest du daher von deinen Schwiegereltern einen Ausgleich für die von dir erbrachten Arbeits- und Sachleistungen beanspruchen.

Da es hier um sehr viel Geld geht, würde ich mich auf alle Fälle von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen und mich dann mit allen Beteiligten an einem Tisch setzen. Nur eine Einigung, die alle mittragen, wird auch erfüllt.

Gruß und alles Gute
Frodo
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