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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 02.11.2011, 11:38
Rob Rob ist offline
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Registriert seit: 02.11.2011
Beiträge: 2
Standard Zugewinnausgleich bei Schenkung

Hallo Forumgemeinde,

ich habe echt Probleme zu meinem Fall im Netz etwas zu finden.

Folgendes Szenario:
- Wir sind seit 14 Jahren verheiratet
- Wir haben eine Tochter (11)
- Sie hat von den Eltern eine Grundstück vor 10 Jahren geschenkt bekommen
- Auf dieses Grundstück haben wir ein Haus gebaut (10 Jahre her)
- Der Kreditvertrag läuft auf uns beide.
- Ich war schon immer der Alleinverdiener und habe die Raten bedient.
- Nun hat Sie einen neuen gefunden bei dem Sie die Wochenenden und freie Zeit verbringt)
-
- Unsere Tochter ist in der Zeit bei mir und wir verbringen dann den Alltag gemeinsam (klappt echt gut :-)).
- Sie hat sich nun Arbeit gesucht (Zeitarbeit, nix wovon Sie das Haus zahlen könnte)
- Ich würde gerne das Haus weiter halten um unserer Tochter weiterhin das gewohnte Zuhause zu ermöglichen.
- Meine Frau hätte nix dagegen, Sie will ne eigene Wohnung bzw ist eh meist bei Ihrem neuen...


Nun zu den Fragen:

- Wie erfolgt in dem Fall der Zugewinnausgleich?
- Welche Möglichkeiten gibt es bzgl. des Grundstücks?
- Auf was muss ich achten, welche Fallstricke gibt es?
- Was gibt es zu beachten bzgl dem Sorgerecht?

Einen Anwaltstermin habe ich...ich möchte nur etwas Input haben um den Termin besser vorbereiten zu können.

Danke und Grüsse ans Forum...
Rob
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  #2  
Alt 02.11.2011, 16:32
edy edy ist gerade online
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 706
Standard

Hallo Rob ,

Ich picke erstmal ein paar Punkte raus.


Beim Zugewinn bekommt jeder das was er mit in die Ehe gebracht hat,
in sein Anfangsvermögen.(Erbe und Schenkungen gehen ebenso ins Anfangs-
vermögen).

Beispiel:
Anfangsvermögen von jedem Partner =0.

Dann Schenkung/Erbe der Ex (Grundstück).Wert 50000€

Bei Scheidung gibt es für jeden ein Endvermögen.

Geschätzter Wert des Hauses (mit Grundstück) 200 000€.

minus laufender Kredit z.B. 100 000€.Wert des Hauses also 100 000€.

Jeder bekommt in sein Endvermögen 50 000€.

Endvermögen Frau 50 000€
Anfangsvermögen Frau 50000€

also kein Zugewinn der Frau.

Endvermögen Mann 50 000€
Anfangsvermögen 0€
Zugewinn Mann 50000€(davon bekommt Frau die Hälfte).

Frau bekommt ihre 50 000€ zurück und den Zugewinnausgleich durch Mann.

Frau bekommt bei Verkauf des Hauses 75000€.

lg
edy
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  #3  
Alt 05.11.2011, 08:14
Rob Rob ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.11.2011
Beiträge: 2
Standard

Hi edy,

danke für die Antwort!
Was mir nicht ganz klar ist...

"Endvermögen Frau 50 000€
Anfangsvermögen Frau 50000€

also kein Zugewinn der Frau."

Die Schenkung erfolgte doch während der Ehe?

Was würde Sie bekommen wenn das Haus nicht verkauft wird?
Wie wird dann gerechnet?

Mir ist das alles noch ne Nummer zu hoch...

Danke
Rob
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  #4  
Alt 05.11.2011, 08:46
edy edy ist gerade online
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 706
Standard

Hallo Rob,

Schenkung und Erbe geht in das jeweilige Anfangsvermögen(außer der
Schenker/Erblasser hat bestimmt das es beiden gehören soll).


Zitat:
Was würde Sie bekommen wenn das Haus nicht verkauft wird?
Die Rechnung ist die gleiche.Sie bekommt dann das Geld von dem, der das
Haus behält.(geht ofmals nicht und muss deshalb verkauft werden).

Zum einlesen:
Zugewinngemeinschaft ? Wikipedia

lg
edy
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