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#1
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| Hi, nach mehreren Schicksalsschlägen, für die wir nichts können, ist unsere partnerschaftliches Leben tot und deprimierend (traurige erschöpfte Schicksalsgemeinschaft) und wir suchen nun durch Trennung einen neuen Start für unsere beider Leben. Allerdings habe ich zu beginn unserer 4Jährigen Ehe meine Frau entschuldet über einen Privatkredit, wodurch wir jetzt eigentlich weniger besitzen (aber dafür ohne alte Schulden) zumindest in Geld (Möbel und Auto ausgenommen), als ich zu Beginn meiner Ehe besessen habe. Ohne dass ich jetzt meiner (Ex-)Frau dann schaden will die Frage, fließt so etwas in die Unterhaltsrechnung mit ein (Trennungszeit und danach) |
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#2
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| hey, ich bin kein Fachmann was das anbetrifft, nur um das vorneweg zu schicken. Aber ich denke, dass man die Höhe des Geldes in irgendeiner Form beweisen muss, wie alles andere auch in Deutschland (Bürokratie..etc.). Will sagen, kannst Du einem Dritten sei es vor Gericht etc. nachweisen, dass Geld von Dir für Sie geflossen ist ?? Um es abzukürzen, Du hast bestimmt eine Rechtsschutzversicherung. Somit einfach Anwalt anrufen und beraten lassen! Beste Grüsse |
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#3
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