Der Unterhaltsrechner gründet sich auf die Düsseldorfer Tabelle. Wir berücksichtigen immer die aktuellen Tabellenwerte, jetzt also die vom 1. Januar 2009.
Kindesunterhalt ist ein gesetzlicher Anspruch, der dem Kind aufgrund der Verwandtschaft zu den Eltern diesen gegenüber zusteht.
Beim Kindesunterhalt sind mehrere Unterscheidungen zu treffen. Es gibt einmal den Unterhalt für das minderjährige Kind sowie die Unterhalt für das volljährige Kind. Bezüglich der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs unterscheidet man den Kindesunterhalt bei Trennung und den Kindesunterhalt nach der Scheidung.