Familienrecht-heute.de

Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt

Unterhalt volljährige Kinder

Kindesunterhalt für erwachsenes Kind

Auch volljährige Kinder haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Unterhalt.

In der Rechtsprechung wird unterschieden zwischen

  1. volljährigen Kindern und
  2. privilegierten volljährigen Kindern.

Privilegierte volljährige Kinder sind Kinder, die zwar bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber noch im Haushalt mindestens eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Allgemeine Schulausbildung ist etwa Gymnasium, Höhere Handelsschule oder Berufsfachschule.

Beide, volljähriges Kind und privilegiertes volljähriges Kind, haben einen Barunterhaltsanspruch gegenüber beiden Elternteilen. Der bisher als Betreuungsunterhalt geleistete Unterhalt ist nunmehr ebenfalls als Barunterhalt zu leisten.
Hatte die Mutter, wie meistens, bis zur Volljährigkeit Betreuungsunterhalt geleistet, so muss sie nun auch eine Geldrente zahlen. Allerdings wird es häufig so sein, dass sie sich auf ihren sog. Selbstbehalt berufen kann und wird, so dass der Kindesvater den Barunterhalt weiterhin in voller Höhe leisten muss.
Verfügt jedoch die Mutter Einkommen, das den Selbstbehalt übersteigt, so ist dieses Einkommen prozentual in Relation zum Einkommen des Vaters zu setzen. Der Barunterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegenüber dem Vater reduziert sich dann entsprechend.