Das Kindschaftsrecht beinhaltet die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs , die sich auf das Kind und sein Verhältnis zu seiner Familie beziehen. Hierzu zählt:
das Abstammungsrecht, das Sorge- und Umgangsrecht, das Namensrecht, das Adoptionsrecht, das Unterhaltsrecht und das damit zusammenhängende Recht des gerichtlichen Verfahrens.
Die Vaterschaft, ihre Feststellung, Anerkennung und Anfechtung ist ein zentraler Inhalt des Kindschaftsrechts. Es geht hier um Abstammungsfragen, die das Eltern - Kind - Verhältnis begründen.
Folgende Punkte werden dargestellt:
Das Sorgerecht wird grundsätzlich von den Eltern gemeinsam ausgeübt. Es ist, wie der Europäische Gerichtshof festgestellt hat, ein Menschenrecht. Deshalb steht es auch dem Vater eines nichtehelichen Kindes zu. Im einzelnen:
Sorgerecht nichteheliches Kind