Änderungen Kindesunterhalt 2019 durch Düsseldorfer Tabelle

2019 Kindesunterhalt Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle wurde 2019 an die neuen Bedarfe der Kinder angepasst.

Pünktlich zum 1. Januar 2019 wurde die Düsseldorfer Tabelle angepasst. Das bedeutet, dass für viele Kinder ein geänderter Unterhaltsbetrag zu zahlen ist.

Düsseldorfer Tabelle mit neuen Eingangsbeträgen

Die vom Bundesjustizministerium (Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz) erlassene Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder nach § 1612a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die sogenannte Mindestunterhaltsverordnung, hat in § 1 neue Zahlen für den Mindestunterhalt festgelegt.

Danach beträgt der Mindestunterhalt ab dem 1. Januar 2019 für Kinder in der ersten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 BGB) 354 Euro,

in  der zweiten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 BGB) 406 Euro und

in der dritten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 BGB) 476 Euro.

Diese Werte sind die Grundlage für die Anpassung der Düsseldorfer Tabelle zum Januar 2019.

Weiterlesen

Unterhalt nach Trennung und Scheidung

Während einer intakten Ehe ist die Frage des Unterhalts kein Problem. Beide Ehepartner beteiligen sich gleichermaßen daran, dass die Familie ausreichend versorgt ist, egal, ob durch Geld oder durch persönliche Leistung in tatsächlicher Hinsicht, wie Haushaltsführung usw.

Die Verantwortung für den jeweils anderen Partner setzt sich über die Ehescheidung hinaus fort.

Derjenige ehemalige Ehepartner, der sich aufgrund der in der Ehe gelebten Verhältnisse in der wirtschaftlich schwächeren Position befindet, hat in aller Regel einen Anspruch darauf, dass er auch nach der Trennung und Scheidung finanziell unterhalten wird. Für die Zeit der Trennung geht es um den Trennungsunterhalt und für die Zeit nach der Scheidung um den nachehelichen Ehegattenunterhalt.

Der Unterhalt für ein gemeinsames Kind wird in diesem Artikel außen vor bleiben und an anderer Stelle besprochen.

Weiterlesen

Unterhalt Kind – die gesetzlichen Regeln

Fast jedes Jahr im Januar werden die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle neu gefasst und an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. So auch 2019.

Die Düsseldorfer Tabelle regelt den Unterhalt für das Kind oder die Kinder des unterhaltsverpflichteten Elternteils.

Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, wird aber wie ein solches behandelt. Vater und Mutter können sich nach einer Trennung an ihr orientieren, wenn es um den Unterhalt für das gemeinsame Kind geht. Fast jedes Jahr haben minderjährige Kinder Anspruch auf mehr Geld, wenn die Eltern getrennt sind.

Weiterlesen

Änderungen 2019 im Familienrecht

Das beginnenden Jahr hat wieder einige Änderungen im Bereich des Familienrechts mit sich gebracht.

Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Höhe des Kindesunterhalts.

Düsseldorfer Tabelle

Die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle wurden zum 1. Januar 2019 angepasst. Somit gilt die neue Düsseldorfer Tabelle 2019. Sie ist Grundlage für die Berechnung und Zahlung des Kindesunterhalts. Die Höhe des Unterhaltsbetrags richtet sich nach dem Einkommen, dem Alter des Kindes und der Anzahl der Kinder. Die Tabelle ist kein Gesetz, wird aber von den meisten Gerichten als Grundlage für die Unterhaltsberechnung genutzt.

Weiterlesen