Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern

Sorgerecht für das Kind bei nicht verheirateten Eltern
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so kann der Vater das Sorgerecht mit der Mutter gemeinsam ausüben – wenn er möchte.

In der heutigen Zeit sind nicht längst alle Eltern miteinander verheiratet.

Die Frage lautet: wem steht das elterliche Sorgerecht zu? Der Mutter oder auch dem Vater?

Die elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ist gesetzlich geregelt.

Unverheiratete Väter können das Mitsorgerecht für ihre Kinder erhalten, selbst wenn die Mutter das nicht möchte. Ein gemeinsames Sorgerecht von Mutter und Vater wird nur verwehrt, wenn das Kindeswohl ansonsten beeinträchtigt ist.

(Ur)Alte Rechtslage

Lange Jahre hatte die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater hatte keine Möglichkeit gegen ihren Willen am Sorgerecht teilzuhaben. Nur wenn Mutter und Vater einig waren und dies ausdrücklich bekundeten, entstand ein gemeinsames Sorgerecht.

Weiterlesen