Kindesunterhalt und Sonderbedarf

Sonderbedarf beim Unterhalt
Neben dem allgemeinen Kindesunterhalt ist in bestimmten Fällen der Sonderbedarf des Kindes abzudecken.

Der laufende Unterhalt für ein Kind oder für mehrere Kinder richtet sich in aller Regel nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle. Diese wird jährlich aktualisiert. Die letzte Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle ist im Januar 2019 erfolgt.

Neben den Tabellensätzen sieht das Gesetz (Unterhalt ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt) vor, dass bei in besonderen Situationen Unterhalt für das Kind zu zahlen ist, der über dem der Düsseldorfer Tabelle liegt. Der Sonderbedarf ist in § 1613 Abs. 2 BGB geregelt .

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Unterhalt Kind – die gesetzlichen Regeln

Fast jedes Jahr im Januar werden die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle neu gefasst und an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. So auch 2019.

Die Düsseldorfer Tabelle regelt den Unterhalt für das Kind oder die Kinder des unterhaltsverpflichteten Elternteils.

Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, wird aber wie ein solches behandelt. Vater und Mutter können sich nach einer Trennung an ihr orientieren, wenn es um den Unterhalt für das gemeinsame Kind geht. Fast jedes Jahr haben minderjährige Kinder Anspruch auf mehr Geld, wenn die Eltern getrennt sind.

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Mehrbedarf und Sonderbedarf beim Unterhalt

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Sonderbedarf und Mehrbedarf des Kindes müssen sich die Eltern teilen.

Über Kindesunterhalt wird in fast jedem Scheidungsprozess gestritten, in dem Kinder beteiligt sind. Lange danach treten oft Fragen hinsichtlich Sonderzahlungen zum Unterhalt auf. Speziell geht es um Sonderbedarf und Mehrbedarf des Kindes. Wir zeigen, wann ein Anspruch außerhalb des Tabellenunterhalts besteht.

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