Unterhalt muss gezahlt werden, auch wenn zunächst das Jobcenter einspringt

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Ein nicht erfüllter Unterhaltsanspruch geht auf das Jobcenter über.

Die Eltern von etwa 2,2 Millionen Kindern in Deutschland haben sich getrennt bzw. sind geschieden. Diese Kinder wachsen bei nur einem Elternteil auf. Diese alleinerziehenden Eltern sind in nicht wenigen Fällen auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) angewiesen, da sie keinen Job finden, der sich mit der Kinderbetreuung vereinbaren lässt. Sie haben allerdings einen Anspruch auf Unterhalt gegen ihre Ex-Partner. Aber nicht alle Unterhaltsverpflichteten kommen dieser Verpflichtung freiwillig nach, selbst  dann nicht, wenn sie dazu finanziell problemlos in der Lage wären. Zahlt der Ex-Partner also keinen Unterhalt, springt das Jobcenter ein, weil Bedürftigkeit besteht.

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