Ehegattensplitting auch bei Getrenntleben?

Getrenntes Leben ist nicht gleichbedeutend mit Trennung

zusammenveranlagung
Finanzgericht: Ehegattensplitting ist auch bei Getrenntleben möglich.

Das Finanzgericht Münster hatte folgenden interessanten Fall zu entscheiden:

Ein Ehepaar ist seit 26 Jahren verheiratet.  Sie haben einen Sohn, der ebenfalls 26 Jahre alt ist.  Vor 16 Jahren zog der Ehemann mit dem Sohn (der war damals 10) aus dem gemeinsamen Einfamilienhaus in eine Eigentumswohnung.

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