Unterhalt muss gezahlt werden, auch wenn zunächst das Jobcenter einspringt

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Ein nicht erfüllter Unterhaltsanspruch geht auf das Jobcenter über.

Die Eltern von etwa 2,2 Millionen Kindern in Deutschland haben sich getrennt bzw. sind geschieden. Diese Kinder wachsen bei nur einem Elternteil auf. Diese alleinerziehenden Eltern sind in nicht wenigen Fällen auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) angewiesen, da sie keinen Job finden, der sich mit der Kinderbetreuung vereinbaren lässt. Sie haben allerdings einen Anspruch auf Unterhalt gegen ihre Ex-Partner. Aber nicht alle Unterhaltsverpflichteten kommen dieser Verpflichtung freiwillig nach, selbst  dann nicht, wenn sie dazu finanziell problemlos in der Lage wären. Zahlt der Ex-Partner also keinen Unterhalt, springt das Jobcenter ein, weil Bedürftigkeit besteht.

Unterhaltsanspruch geht auf Jobcenter über

Die Behörde will allerding den säumigen Unterhaltsschuldner nicht entlasten, sondern sie geht gegen den Unterhaltsschuldner vor. Der Unterhaltsanspruch geht kraft Gesetz von dem Bedürftigen auf das Jobcenter über.

Das bedeutet, dass das Jobcenter vom Unterhaltsverpflichteten zunächst alle notwendigen Unterlagen zur Unterhaltsberechnung fordert. Hier gehen die Schwierigkeiten weiter, denn wer schon nicht freiwillig zahlt, der gibt nicht freiwillig Auskunft. Das Jobcenter antwortet dann mit einem Bußgeld wegen fehlender Mitwirkung oder mit der Durchführung von Gerichtsverfahren mit dem Ziel, Auskunft zu erhalten. Möglich ist auch die Beantragung von Zwangsgeldern oder  Zwangshaft gegen den Unterhaltsverpflichteten.

Prüfung der Leistungsfähigkeit

Hat das Jobcenter alle notwendigen Unterlagen für die Berechnung des Unterhalts vorliegen, prüft es zunächst die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Wird diese bejaht, fordert das Jobcenter den Unterhaltsschuldner zur Zahlung des Unterhaltes auf. Viele Unterhaltsverpflichtete kommen dieser Aufforderung jedoch nicht nach. Dann hat das Jobcenter wieder nur die Möglichkeit, die Forderungen über den Klageweg und mittels Vollstreckungsmaßnahmen geltend zu machen.

Das kostet Geld. Diese Kosten, die für die Durchsetzung des Unterhaltes auf gerichtlichem Wege entstehen, muss  der Unterhaltsverpflichtete zahlen.

Diese Vorgehensweise ist nicht nur dann die Regel, wenn es um Ehegattenunerhalt (Betreuungsunterhalt) geht, sondern kommt auch in Fällen von Anspruch auf Kindesunterhalt, Trennungs-, Ausbildungs- und Volljährigenunterhalt zum Tragen.

Die Jobcenter haben die gesetzliche Verpflichtung, auf sie übergegangene Unterhaltsansprüche, zurück zu fordern.

8 Gedanken zu „Unterhalt muss gezahlt werden, auch wenn zunächst das Jobcenter einspringt“

  1. Nach über 33 Jahren Ehe und 27 Jahre Erwerbslosigkeit meines geschiedenen Mannes (u.a. HartzIV auf Dauer) , muss ich einmal mehr feststellen, das es keine Gerechtigkeit mehr gibt. Wer seiner ehelichen Verantwortung und Pflichten nicht nachkommt, die Last und Bürde des finanziellen Überlebens 3 Jahrzehnte nur einem Part überläßt, ihn dazu noch schmählich hintergeht sollte nicht noch dafür für den Rest seines Lebens belohnt werden.

    Zwei gesunde Beine und Arme finden bei der General- Klausel in Sachen Unterhalts- Bedürftigkeit (Billigkeit) keine wirkliche Beachtung, aber warum denn auch – setzt diese doch alle retlichen Gründe außer Kraft welche gegen einen Unterhaltsanspruch stehen?! Die Unterhaltssätze sind sowiso schon dermaßen hoch und noch höher angesiedelt, das man sich ernsthaft fragen muss, warum das SGB II nur bei Hartz IV Bezieher eine Bedürftigkeits- OBER – grenze von etwas über 1000 € (Erwerbseinnahmen des Beziehers im Rahmen der Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt) zum bestreiten des Lebensunterhaltes festsetzt (danach erlischt der Anspruch auf Hartz IV) nicht aber beim Nachehelichem Unterhalt ?! Wieso findet diese Obergrenze dort keine Anwendung – ist sie doch lt., Gesetzgeber zur Lebensführung vollkommen ausreichend??!! Das SGB II, welches bei Hartz IV, als auch beim Nachehelichen Unterhalt in weiten Teilen 1:1 Anwendung findet widerspricht sich exorbitant in der Bedarfsgrundlage in Sachen Bedürftigkeit und vor allem – DORT WO SIE ENDET!!!

    Aus welchem Grund wird der Unterhaltspflichtige, im Groben Maße hier schlechter gestellt als der Gesetzgeber es anderorts SELBST VORGIBT, schlimmer noch, über Gebühr ihn auf die gleiche Ebene eines Hartz IV Beziehers bestellt??!! Beide Berechnungsarten entsprechen im Kern der selben Bedarfsermittlung wiedersprechen aber beim nachehelichen Unterhalt dem Anwendungs- Prinzip…. (höhere Unterhaltsleistung als max. HartzIV Leistung)

    Der Verdacht liegt Nahe, das man sich an anderer Stelle aller Obliegenheiten entledigen möchte zu Gunsten der Allgemeinheit. Mir würde es schon ausreichen, als jemand der immer durch Arbeit seinen Beitrag für diese Gesellschaft geleistet hat nicht feststellen zu müssen, dass er schlimmstenfalls noch weniger in der Tasche hat, als ein Bezieher von SGB II Leistungen und das, was ich mir in den letzten 3 Jahren mit meinem neuen Lebenspartner mühselig erwirtschaftet habe, nicht auch noch zum Teufel geht… das ich nach 30 Jahren endlich einmal wieder an etwas glauben kann, vor allem an eine bessere Zukunft, die ich mir schon seit vielen Jahren wünsche – aber so wird das wohl niemals in Erfüllung gehen!!

    All die Jahre habe ich einen Menschen finaziert, der mir auch mal wichtig war von dem ich mir wie oft gewünscht und erhofft hatte das er irgendwann einmal seinen Teil dazu beizutragen würde…, ohne Erfolg! Für die Unfähigkeit eines Anderen werde ich nun Bestraft! Richtig – Bestraft, denn das trifft es genau im Kern!! Der Glauben heißt es, stirbt zuletzt. Aber gerade durch meinen zurückliegenden Glauben meiner Arbeit und dem Festhalten an eine Zukunft hat gerade der Staat, die Allgemeinheit auch gespart.

    Ich hätte nicht geglaubt das einmal Sagen zu müssen aber wenn eine Scheidung bedeutet eine noch viel größere Schmach erleiden zu müssen und im Nachhinein noch mehr gebunden zu sein, schlechter gestellt zu sein als jemals zuvor, dann frage ich mich wieviel Wertschätzung überhaupt für den Bürger übrig geblieben ist, der seiner Verantwortung der Gesellschaft gegenüber Rechnung getragen hat …

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    • Ich bin in einer ähnlichen Lage und kann nur sagen dass ich mit diesem
      Staat nichts aber auch nichts mehr zu tun haben möchte.
      Ich arbeite als Selbstständiger mind. 6 Tage die Woche und werde auf einem Niveau von 1.200,- € gedrückt obwohl ich seit 14 Jahren geschieden bin. Meiner Ex ist keine Arbeit zuzumuten, dann soll ich doch gehen. Ich leiste mir wenig und fahre ein kleines Auto usw.
      Nicht nur dass ich Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Mwst., Zwangsgeld an die IHK, usw. bezahle,
      nein, man nimmt auch noch das letzte Hemd.
      Und alles, aber auch alles an Ausgaben wird angezweifelt. Selbst die private Rentenvorsorge.
      Was kann man auch noch als Leistungsträger in dieser Gesellschaft erwarten?
      Nichts mehr.
      Am besten wird eine Privatinsolvenz sein da ich bedauerlicherweise einen starken Umsatzrückgang habe und auch gesundheitlich (nervlich) angeschlagen bin.
      ich kann bestimmt bald nicht mehr Vollzeit und eigenverantwortlich tätig sein sondern nur nebenbei mit offener Hand.
      Wenn man dass möchte, bitte sehr.

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      • Hallo ich kann sie so versthen ich hab den Glauben an den Start auch verloren. Ich war mit meinem Mann ein Jahr verheiratet. Er hat mich in der Ehe geschlagen und beleidigt . Leider ist die Beweise Kraft nicht so stark. Finanzielle habe ich ihm Unterstützt und ein Kredit habe ich für ihn aufgenommen. Ich hab 8 Monate gebraucht um den Kredite zu bezahlen . Hab mir noch ein Nebenjob genommen und auf Steuerklasse 6 gearbeitet alles nur damit ich schnell aus den Schulden raus bin . Nun bin ich endlich fertig und ich bekomme Post vom Jobcenter das ich dem betrüger noch Unterhalt zahlen muss. Leider hab ich viel verdient das ihm eine groß zusteht . Er ist 33 Jahre gesund und hat schon ne neue nach 3 Monaten und ich muss jetzt für in Unterhalt zahlen . In Deutschland ist man als ehrlich Verdiener Mensch verloren . Mein ex bekommt alles Prozesshilfe . Während ich Scheidungskosten und Unterhaltskosten selber zahlen muss. Selbst für den Unterhalt klagt mich die Stadt an .

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  2. Beispiel:
    Die Mutter ist berufstätig und neu verheiratet, der Kindesvater bezahlt keinen Unterhalt.
    Zahlt dann auch das Jobcenter den Kindesunterhalt, der der Mutter zusteht?

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  3. Das tut mir Leid. Bei mir ist es umgekehrt. Ich bin krank, mein Mann zahlt nicht und das Job Center lässt es schleifen. Er zahlt obwohl er eine gute Rente hat, nur 50€ im Monat ab. Und ich bekomme regelmäßig Briefe, wegen der Mitwirkung. Nur ich kann ihn zur Zahlung ja nicht zwingen. Zahlen müsste er sehr viel mehr an Unterhalt.

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  4. Hallo
    Meine Frage wäre kann man getrennt lebend angemeldet sein aber trotzdem zusammen leben
    Und Frau mit 4 Kindern bekommt Wohnung bezahlt, Geld kriegt für Leben noch Kindergeld, aber Mann arbeitet vollzit und verdient volle Gehalt?
    So was hab schon mal gehört, das dass viele machen, komischerweise sagt keine was… Und es wird auch bezahlt…
    Wir sind berufstätig mit 3 Kindern und verdienen die hälfte….
    Ist das nicht ein Betrug?

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  5. Hallo ,
    Ich muss jet auch bald bezahlen .er hat Michael so verschuldet .und jetzt soll ich noch unterhalt bezahlen .

    Von jugendamt bekomme ich mein Geld erst wenn er wieder arbeitet .

    Aber das schafft er nicht erst hat sich zum straßen pennwr entwickelt.

    Das Jugendamt hat mich zum Wohnungamt geschickt .Wegen Wohngeld.
    Die haben es abgelendt,weil ich erst umziehen muss um Wohngeld zu bekommen .
    Ich habe ein Kind das mit mir wohnt .Ein anderes ist 18 und wohnt alleine und meine große Tochter ist ist einen Einrichtung. Für sie bezahle ich auch 250 im Monat …..wer weil. Viel ich jetzt wegen dem alten bezahlen muss.

    Weis das jetzt wie die das rechnen .

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  6. Hallo ich habe eine Aufforderung vom jobcenter erhalten das ich mehr Kindesunterhalt an meine Exfrau zahlen muss .

    Natürlich werde ich das tun !

    Eine frage, ich bekomme mit meiner neuen Partnerin ein Kind kann ich vom jobcenter eine neuberechnung verlangen und wie zu ich es ?

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