Anspruch auf Unterhalt im FSJ?

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Anspruch auf Kindesunterhalt im FSJ?

Haben volljährige junge Erwachsene, die ein FSJ absolvieren, einen Anspruch auf Kindesunterhalt?  Hierüber hatte jüngst das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden.

FSJ zwischen Schule und Berufsausbildung

Nach dem Schulabschluss, der mittleren Reife oder dem Abitur, beginnen viele junge Erwachsene nicht mit einer Berufsausbildung oder einem Studium, sondern leisten ehrenamtliche Arbeit in einem staatlich geregelten FSJ, einem Freiwilligen Sozialen Jahr. Sie erhalten während dieser Zeit keine Vergütung, wohl aber ein Taschengeld, manchmal auch Unterkunft und Verpflegung.

Reichen Taschengeld und sonstige Leistungen des Trägers des FSJ nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, stellt sich die Frage, ob die Eltern während der Zeit des FSJ ergänzenden Unterhalt zu zahlen haben.

Unterhaltsanspruch im Freiwilligendienst

Im entschiedenen Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm (AZ: II-1 WF 296) verlangte eine junge Frau für die Zeit ihres FSJ von ihrem Vater einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 149 Euro. Sie machte das Freiwillige Soziale Jahr in einem Krankenhaus und bekam dort im Monat 370 Euro. Der Vater wollte nicht zahlen, weil während des FSJ kein Anspruch auf Kindesunterhalt bestehe.

Das Gericht gab jedoch der Tochter Recht. Ein Freiwilliges Soziales Jahr sei Teil der Ausbildung,  stelle einen Ausbildungsschritt dar. Ziel sei es, soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu erwerben. Außerdem gehe es darum, das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken.

Während eines FSJ zahlt der Staat zudem auch das Kindergeld weiter.

Was für ein FSJ gilt, lässt sich problemlos auch auf den BFD (Bundesfreiwilligendienst) oder einen Freiwilligendienst im Ausland übertragen, wenn er staatlich gefördert  wird, wie etwa der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD). Denn auch bei diesen Freiwilligenformen stehen der Erwerb von interkulturellen Kompetenzen und die Förderung des Gemeinwohls im Vordergrund. Auch hier zahlt der Staat das Kindergeld weiter.

Urlaub ist etwas anderes

Wird zwischen Studium und Ausbildung allerdings lediglich ein Urlaub eingelegt, eventuell. auch ein längerer im Ausland oder auch verbunden mit freiwilliger Arbeit, dürfte kein Anspruch auf Unterhalt bestehen. Bei nicht staatlich geförderten Freiwilligendiensten besteht auch kein Anspruch auf staatliches Kindergeld.

1 Gedanke zu „Anspruch auf Unterhalt im FSJ?“

  1. Hallo
    Meine Tochter (16) macht seit 09.2017 in der Klinik ein Freiwillig soziales Jahr. Sie bekommt jeden Monat 300 Euro, dadurch muss ihr Vater 150 Euro weniger Unterhalt bezahlen.
    Nun hat meine Tochter das FSJ vorzeitig zum 30.06.gekündigt, weil sie im September ihre Lehre anfängt.
    Meine Frage ist, muss ihr Vater für die zwei Monate wieder den vollen Unterhalt bezahlen?

    Danke schon mal im voraus für Ihre Antwort.

    M.Kunert

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