Die Scheidungsfolgen
Scheidungsfolgen sind die Regelung folgender Punkte: die elterliche Sorgerecht, der Unterhalt, der Zugewinn und die Aufteilung des Haushalts.
Eine zwingende gerichtliche Regelung im Zusammenhang mit der Scheidung ist lediglich über den Versorgungsausgleich erforderlich. Über alle anderen Scheidungsfolgen ist nur dann eine gerichtliche Regelung notwenig, wenn sich die bisherigen Ehegatten nicht einig sind.
Zu den Scheidungsfolgesachen gehört unter anderem auch die Regelung des elterlichen Sorgerechts. Die elterliche Sorge kann unterschiedlich ausgestaltet werden. Lesen Sie im einzelnen:
Die elterliche Sorge
Das Umgangsrecht